Die Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung (kurz: Feuerungsverordnung - FeuVO) ist die rechtliche Grundlage für das Aufstellen und Betreiben von Feuerungsanlagen. Sie gilt für Feuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke, die der Beheizung von Räumen und zur Warmwasserversorgung dienen, sowie für Gas-Haushalt-Kochgeräte. Feuerungsverordnungen werden von den einzelnen Bundesländern aufgrund ihrer Bauordnungen herausgebracht. Die Bezirksschornsteinfeger überwachen die Einhaltung der Vorschriften der Feuerungsverordnungen.

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  • Die Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung (kurz: Feuerungsverordnung - FeuVO) ist die rechtliche Grundlage für das Aufstellen und Betreiben von Feuerungsanlagen. Sie gilt für Feuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke, die der Beheizung von Räumen und zur Warmwasserversorgung dienen, sowie für Gas-Haushalt-Kochgeräte. Feuerungsverordnungen werden von den einzelnen Bundesländern aufgrund ihrer Bauordnungen herausgebracht. Die Bezirksschornsteinfeger überwachen die Einhaltung der Vorschriften der Feuerungsverordnungen. (de)
  • Die Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung (kurz: Feuerungsverordnung - FeuVO) ist die rechtliche Grundlage für das Aufstellen und Betreiben von Feuerungsanlagen. Sie gilt für Feuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke, die der Beheizung von Räumen und zur Warmwasserversorgung dienen, sowie für Gas-Haushalt-Kochgeräte. Feuerungsverordnungen werden von den einzelnen Bundesländern aufgrund ihrer Bauordnungen herausgebracht. Die Bezirksschornsteinfeger überwachen die Einhaltung der Vorschriften der Feuerungsverordnungen. (de)
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  • Die Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung (kurz: Feuerungsverordnung - FeuVO) ist die rechtliche Grundlage für das Aufstellen und Betreiben von Feuerungsanlagen. Sie gilt für Feuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke, die der Beheizung von Räumen und zur Warmwasserversorgung dienen, sowie für Gas-Haushalt-Kochgeräte. Feuerungsverordnungen werden von den einzelnen Bundesländern aufgrund ihrer Bauordnungen herausgebracht. Die Bezirksschornsteinfeger überwachen die Einhaltung der Vorschriften der Feuerungsverordnungen. (de)
  • Die Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung (kurz: Feuerungsverordnung - FeuVO) ist die rechtliche Grundlage für das Aufstellen und Betreiben von Feuerungsanlagen. Sie gilt für Feuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke, die der Beheizung von Räumen und zur Warmwasserversorgung dienen, sowie für Gas-Haushalt-Kochgeräte. Feuerungsverordnungen werden von den einzelnen Bundesländern aufgrund ihrer Bauordnungen herausgebracht. Die Bezirksschornsteinfeger überwachen die Einhaltung der Vorschriften der Feuerungsverordnungen. (de)
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  • Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung (de)
  • Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung (de)
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