Die Vermögensteuer ist im deutschen Steuerrecht eine Substanzsteuer, die vom Wert des Nettovermögens (Bruttovermögen abzüglich Schulden) des Steuerpflichtigen (natürliche oder juristische Person) berechnet wird, das zu einem bestimmten Stichtag vorhanden ist. In den neuen Bundesländern wurde die Vermögensteuer nie erhoben, in den alten seit 1997 nicht mehr. Neben der Vermögensteuer im eigentlichen Sinne gelten auch die Grundsteuer sowie die Erbschaftsteuer als Steuern vom Vermögen und Instrumente der Vermögenspolitik.

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  • Die Vermögensteuer ist im deutschen Steuerrecht eine Substanzsteuer, die vom Wert des Nettovermögens (Bruttovermögen abzüglich Schulden) des Steuerpflichtigen (natürliche oder juristische Person) berechnet wird, das zu einem bestimmten Stichtag vorhanden ist. In den neuen Bundesländern wurde die Vermögensteuer nie erhoben, in den alten seit 1997 nicht mehr. Neben der Vermögensteuer im eigentlichen Sinne gelten auch die Grundsteuer sowie die Erbschaftsteuer als Steuern vom Vermögen und Instrumente der Vermögenspolitik. (de)
  • Die Vermögensteuer ist im deutschen Steuerrecht eine Substanzsteuer, die vom Wert des Nettovermögens (Bruttovermögen abzüglich Schulden) des Steuerpflichtigen (natürliche oder juristische Person) berechnet wird, das zu einem bestimmten Stichtag vorhanden ist. In den neuen Bundesländern wurde die Vermögensteuer nie erhoben, in den alten seit 1997 nicht mehr. Neben der Vermögensteuer im eigentlichen Sinne gelten auch die Grundsteuer sowie die Erbschaftsteuer als Steuern vom Vermögen und Instrumente der Vermögenspolitik. (de)
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  • Die Vermögensteuer ist im deutschen Steuerrecht eine Substanzsteuer, die vom Wert des Nettovermögens (Bruttovermögen abzüglich Schulden) des Steuerpflichtigen (natürliche oder juristische Person) berechnet wird, das zu einem bestimmten Stichtag vorhanden ist. In den neuen Bundesländern wurde die Vermögensteuer nie erhoben, in den alten seit 1997 nicht mehr. Neben der Vermögensteuer im eigentlichen Sinne gelten auch die Grundsteuer sowie die Erbschaftsteuer als Steuern vom Vermögen und Instrumente der Vermögenspolitik. (de)
  • Die Vermögensteuer ist im deutschen Steuerrecht eine Substanzsteuer, die vom Wert des Nettovermögens (Bruttovermögen abzüglich Schulden) des Steuerpflichtigen (natürliche oder juristische Person) berechnet wird, das zu einem bestimmten Stichtag vorhanden ist. In den neuen Bundesländern wurde die Vermögensteuer nie erhoben, in den alten seit 1997 nicht mehr. Neben der Vermögensteuer im eigentlichen Sinne gelten auch die Grundsteuer sowie die Erbschaftsteuer als Steuern vom Vermögen und Instrumente der Vermögenspolitik. (de)
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  • Vermögensteuer (Deutschland) (de)
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