Das Vermögen im rechtlichen Sinne umfasst alle geldwerten Rechte, die einem Rechtssubjekt, also einem Menschen oder einer Organisation, durch die Rechtsordnung zugewiesen sind. Der rechtliche und der wirtschaftliche Vermögensbegriff unterscheiden sich voneinander. Nach herkömmlicher Auffassung zählen nicht die Rechtsgegenstände selbst zum Vermögen, sondern nur die Rechte an den Gegenständen. Deshalb gehören beispielsweise nicht die Sachen selbst, die einer Person gehören, zum Vermögen im Rechtssinne, sondern nur die Rechte, die an diesen Sachen bestehen, also z. B das Eigentum, das wiederum verwertet werden kann . Dabei bildet der aufsummierte Wert der Forderungen und Eigentumsrechte (Aktiva) das Bruttovermögen. Das Bruttovermögen abzüglich der Schulden (Passiva) bildet das Nettovermögen.

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  • Das Vermögen im rechtlichen Sinne umfasst alle geldwerten Rechte, die einem Rechtssubjekt, also einem Menschen oder einer Organisation, durch die Rechtsordnung zugewiesen sind. Der rechtliche und der wirtschaftliche Vermögensbegriff unterscheiden sich voneinander. Nach herkömmlicher Auffassung zählen nicht die Rechtsgegenstände selbst zum Vermögen, sondern nur die Rechte an den Gegenständen. Deshalb gehören beispielsweise nicht die Sachen selbst, die einer Person gehören, zum Vermögen im Rechtssinne, sondern nur die Rechte, die an diesen Sachen bestehen, also z. B das Eigentum, das wiederum verwertet werden kann . Dabei bildet der aufsummierte Wert der Forderungen und Eigentumsrechte (Aktiva) das Bruttovermögen. Das Bruttovermögen abzüglich der Schulden (Passiva) bildet das Nettovermögen. Der Schuldner haftet für seine Verbindlichkeiten mit seinem gesamten Vermögen gegenüber dem Gläubiger. (de)
  • Das Vermögen im rechtlichen Sinne umfasst alle geldwerten Rechte, die einem Rechtssubjekt, also einem Menschen oder einer Organisation, durch die Rechtsordnung zugewiesen sind. Der rechtliche und der wirtschaftliche Vermögensbegriff unterscheiden sich voneinander. Nach herkömmlicher Auffassung zählen nicht die Rechtsgegenstände selbst zum Vermögen, sondern nur die Rechte an den Gegenständen. Deshalb gehören beispielsweise nicht die Sachen selbst, die einer Person gehören, zum Vermögen im Rechtssinne, sondern nur die Rechte, die an diesen Sachen bestehen, also z. B das Eigentum, das wiederum verwertet werden kann . Dabei bildet der aufsummierte Wert der Forderungen und Eigentumsrechte (Aktiva) das Bruttovermögen. Das Bruttovermögen abzüglich der Schulden (Passiva) bildet das Nettovermögen. Der Schuldner haftet für seine Verbindlichkeiten mit seinem gesamten Vermögen gegenüber dem Gläubiger. (de)
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  • Das Vermögen im rechtlichen Sinne umfasst alle geldwerten Rechte, die einem Rechtssubjekt, also einem Menschen oder einer Organisation, durch die Rechtsordnung zugewiesen sind. Der rechtliche und der wirtschaftliche Vermögensbegriff unterscheiden sich voneinander. Nach herkömmlicher Auffassung zählen nicht die Rechtsgegenstände selbst zum Vermögen, sondern nur die Rechte an den Gegenständen. Deshalb gehören beispielsweise nicht die Sachen selbst, die einer Person gehören, zum Vermögen im Rechtssinne, sondern nur die Rechte, die an diesen Sachen bestehen, also z. B das Eigentum, das wiederum verwertet werden kann . Dabei bildet der aufsummierte Wert der Forderungen und Eigentumsrechte (Aktiva) das Bruttovermögen. Das Bruttovermögen abzüglich der Schulden (Passiva) bildet das Nettovermögen. (de)
  • Das Vermögen im rechtlichen Sinne umfasst alle geldwerten Rechte, die einem Rechtssubjekt, also einem Menschen oder einer Organisation, durch die Rechtsordnung zugewiesen sind. Der rechtliche und der wirtschaftliche Vermögensbegriff unterscheiden sich voneinander. Nach herkömmlicher Auffassung zählen nicht die Rechtsgegenstände selbst zum Vermögen, sondern nur die Rechte an den Gegenständen. Deshalb gehören beispielsweise nicht die Sachen selbst, die einer Person gehören, zum Vermögen im Rechtssinne, sondern nur die Rechte, die an diesen Sachen bestehen, also z. B das Eigentum, das wiederum verwertet werden kann . Dabei bildet der aufsummierte Wert der Forderungen und Eigentumsrechte (Aktiva) das Bruttovermögen. Das Bruttovermögen abzüglich der Schulden (Passiva) bildet das Nettovermögen. (de)
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  • Vermögen (Recht) (de)
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