Die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht ist nach deutschem Strafrecht ein Vergehen, das nach § 171 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann. In der polizeilichen Kriminalstatistik wurden 2008 insgesamt 1.761 und 2009 insgesamt 1.810 Delikte nach § 171 StGB gezählt.

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  • Die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht ist nach deutschem Strafrecht ein Vergehen, das nach § 171 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann. In der polizeilichen Kriminalstatistik wurden 2008 insgesamt 1.761 und 2009 insgesamt 1.810 Delikte nach § 171 StGB gezählt. (de)
  • Die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht ist nach deutschem Strafrecht ein Vergehen, das nach § 171 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann. In der polizeilichen Kriminalstatistik wurden 2008 insgesamt 1.761 und 2009 insgesamt 1.810 Delikte nach § 171 StGB gezählt. (de)
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  • 978-3-7890-6007-6
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  • Die strafrechtliche Inpflichtnahme von Eltern wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht - Eine kriminalpräventive Studie (de)
  • Die strafrechtliche Inpflichtnahme von Eltern wegen Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht - Eine kriminalpräventive Studie (de)
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  • Heribert Ostendorf
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  • Baden-Baden
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  • Nomos-Verlag
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  • Die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht ist nach deutschem Strafrecht ein Vergehen, das nach § 171 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann. In der polizeilichen Kriminalstatistik wurden 2008 insgesamt 1.761 und 2009 insgesamt 1.810 Delikte nach § 171 StGB gezählt. (de)
  • Die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht ist nach deutschem Strafrecht ein Vergehen, das nach § 171 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann. In der polizeilichen Kriminalstatistik wurden 2008 insgesamt 1.761 und 2009 insgesamt 1.810 Delikte nach § 171 StGB gezählt. (de)
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  • Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (de)
  • Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht (de)
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