Verlagslizenz war eine Genehmigung, einen Buch-, Musiknoten- und Kalender(buch)verlag zu gründen und damit Schriftgut verlegen zu dürfen. Sie wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs von den alliierten Besatzungsmächten in den vier deutschen Besatzungszonen erteilt. Ihr voraus ging häufig eine Vertriebsgenehmigung, mit der sich zunächst noch aus der Vorkriegs- und Kriegszeit stammende Lagerbestände verkaufen ließen. Nachdem am 12. Mai 1945 die Besatzungsmächte alle Medienunternehmen in Deutschland geschlossen hatten, durfte die Verlagstätigkeit nur mit einer Verlagslizenz wieder aufgenommen werden. Wegen der schwierigen Papiersituation im Nachkriegsdeutschland wurden teilweise die Auflagenzahlen, meist auf 5.000 für einzelne Titel, beschränkt.

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  • Verlagslizenz war eine Genehmigung, einen Buch-, Musiknoten- und Kalender(buch)verlag zu gründen und damit Schriftgut verlegen zu dürfen. Sie wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs von den alliierten Besatzungsmächten in den vier deutschen Besatzungszonen erteilt. Ihr voraus ging häufig eine Vertriebsgenehmigung, mit der sich zunächst noch aus der Vorkriegs- und Kriegszeit stammende Lagerbestände verkaufen ließen. Nachdem am 12. Mai 1945 die Besatzungsmächte alle Medienunternehmen in Deutschland geschlossen hatten, durfte die Verlagstätigkeit nur mit einer Verlagslizenz wieder aufgenommen werden. Wegen der schwierigen Papiersituation im Nachkriegsdeutschland wurden teilweise die Auflagenzahlen, meist auf 5.000 für einzelne Titel, beschränkt. Die Verlagslizenz war grundsätzlich an die Person, der sie erteilt wurde, gebunden. Sie setzte voraus, dass sich ihr Inhaber während der Zeit des Dritten Reichs nicht aktiv an der nationalsozialistischen Politik beteiligt hatte. In der sowjetischen Besatzungszone wurden Lizenzen zunächst an die neu gegründeten antifaschistischen Parteien und Organisationen und erst später an Einzelpersonen vergeben. Die Verlagslizenz war z. T. aus dem Impressum der Verlagserzeugnisse ersichtlich. Sie trug auch die Bezeichnung Zulassung und war mit einem nach Besatzungszonen getrennten Nummernsystem den einzelnen Verlagen zugeordnet. Sie war zunächst mit der Auflage verbunden, in den Druckwerken jeweils eine Kurzbiographie des Autors einzufügen: Damit sollten Autoren, die dem nationalsozialistischen System nahestanden, an der weiteren Publizierung gehindert werden. (de)
  • Verlagslizenz war eine Genehmigung, einen Buch-, Musiknoten- und Kalender(buch)verlag zu gründen und damit Schriftgut verlegen zu dürfen. Sie wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs von den alliierten Besatzungsmächten in den vier deutschen Besatzungszonen erteilt. Ihr voraus ging häufig eine Vertriebsgenehmigung, mit der sich zunächst noch aus der Vorkriegs- und Kriegszeit stammende Lagerbestände verkaufen ließen. Nachdem am 12. Mai 1945 die Besatzungsmächte alle Medienunternehmen in Deutschland geschlossen hatten, durfte die Verlagstätigkeit nur mit einer Verlagslizenz wieder aufgenommen werden. Wegen der schwierigen Papiersituation im Nachkriegsdeutschland wurden teilweise die Auflagenzahlen, meist auf 5.000 für einzelne Titel, beschränkt. Die Verlagslizenz war grundsätzlich an die Person, der sie erteilt wurde, gebunden. Sie setzte voraus, dass sich ihr Inhaber während der Zeit des Dritten Reichs nicht aktiv an der nationalsozialistischen Politik beteiligt hatte. In der sowjetischen Besatzungszone wurden Lizenzen zunächst an die neu gegründeten antifaschistischen Parteien und Organisationen und erst später an Einzelpersonen vergeben. Die Verlagslizenz war z. T. aus dem Impressum der Verlagserzeugnisse ersichtlich. Sie trug auch die Bezeichnung Zulassung und war mit einem nach Besatzungszonen getrennten Nummernsystem den einzelnen Verlagen zugeordnet. Sie war zunächst mit der Auflage verbunden, in den Druckwerken jeweils eine Kurzbiographie des Autors einzufügen: Damit sollten Autoren, die dem nationalsozialistischen System nahestanden, an der weiteren Publizierung gehindert werden. (de)
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  • Verlagslizenz war eine Genehmigung, einen Buch-, Musiknoten- und Kalender(buch)verlag zu gründen und damit Schriftgut verlegen zu dürfen. Sie wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs von den alliierten Besatzungsmächten in den vier deutschen Besatzungszonen erteilt. Ihr voraus ging häufig eine Vertriebsgenehmigung, mit der sich zunächst noch aus der Vorkriegs- und Kriegszeit stammende Lagerbestände verkaufen ließen. Nachdem am 12. Mai 1945 die Besatzungsmächte alle Medienunternehmen in Deutschland geschlossen hatten, durfte die Verlagstätigkeit nur mit einer Verlagslizenz wieder aufgenommen werden. Wegen der schwierigen Papiersituation im Nachkriegsdeutschland wurden teilweise die Auflagenzahlen, meist auf 5.000 für einzelne Titel, beschränkt. (de)
  • Verlagslizenz war eine Genehmigung, einen Buch-, Musiknoten- und Kalender(buch)verlag zu gründen und damit Schriftgut verlegen zu dürfen. Sie wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs von den alliierten Besatzungsmächten in den vier deutschen Besatzungszonen erteilt. Ihr voraus ging häufig eine Vertriebsgenehmigung, mit der sich zunächst noch aus der Vorkriegs- und Kriegszeit stammende Lagerbestände verkaufen ließen. Nachdem am 12. Mai 1945 die Besatzungsmächte alle Medienunternehmen in Deutschland geschlossen hatten, durfte die Verlagstätigkeit nur mit einer Verlagslizenz wieder aufgenommen werden. Wegen der schwierigen Papiersituation im Nachkriegsdeutschland wurden teilweise die Auflagenzahlen, meist auf 5.000 für einzelne Titel, beschränkt. (de)
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  • Verlagslizenz (de)
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