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- Das Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz (Verkaufsprospektgesetz) aus dem Jahre 1990 schuf eine gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts für das öffentliche Angebot von Wertpapieren. Es wurde zum 31. Mai 2012 aufgehoben. Nachfolgeregelung ist das Vermögensanlagengesetz. Seit seiner Gründung 1995 war das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) in Frankfurt am Main, das 2002 in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgegangen ist, die zentrale Hinterlegungsstelle für Verkaufsprospekte. Mit dem Dritten Finanzmarktförderungsgesetz wurde zum 1. April 1998 (BGBl. I S. 529) eine Prüfung der Prospekte durch das BAWe eingeführt (§ 8a des Verkaufsprospektgesetzes). Die Prospekte wurden von da an auf ihre formale Vollständigkeit geprüft, insbesondere ob die nach dem Verkaufsprospektgesetz und der Verkaufsprospektgesetz-Verordnung erforderlichen Mindestangaben im Prospekt enthalten sind. Eine materielle Prüfung auf inhaltliche Richtigkeit der Angaben fand nicht statt, so dass die Gestattung der Veröffentlichung keine Aussage über Bonität des Emittenten oder Seriosität des Anbieters trifft. (de)
- Das Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz (Verkaufsprospektgesetz) aus dem Jahre 1990 schuf eine gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts für das öffentliche Angebot von Wertpapieren. Es wurde zum 31. Mai 2012 aufgehoben. Nachfolgeregelung ist das Vermögensanlagengesetz. Seit seiner Gründung 1995 war das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) in Frankfurt am Main, das 2002 in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgegangen ist, die zentrale Hinterlegungsstelle für Verkaufsprospekte. Mit dem Dritten Finanzmarktförderungsgesetz wurde zum 1. April 1998 (BGBl. I S. 529) eine Prüfung der Prospekte durch das BAWe eingeführt (§ 8a des Verkaufsprospektgesetzes). Die Prospekte wurden von da an auf ihre formale Vollständigkeit geprüft, insbesondere ob die nach dem Verkaufsprospektgesetz und der Verkaufsprospektgesetz-Verordnung erforderlichen Mindestangaben im Prospekt enthalten sind. Eine materielle Prüfung auf inhaltliche Richtigkeit der Angaben fand nicht statt, so dass die Gestattung der Veröffentlichung keine Aussage über Bonität des Emittenten oder Seriosität des Anbieters trifft. (de)
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- Art. 8 G vom 16. Juli 2007
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- Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz
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- Das Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz (Verkaufsprospektgesetz) aus dem Jahre 1990 schuf eine gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts für das öffentliche Angebot von Wertpapieren. Es wurde zum 31. Mai 2012 aufgehoben. Nachfolgeregelung ist das Vermögensanlagengesetz. Seit seiner Gründung 1995 war das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) in Frankfurt am Main, das 2002 in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgegangen ist, die zentrale Hinterlegungsstelle für Verkaufsprospekte. (de)
- Das Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz (Verkaufsprospektgesetz) aus dem Jahre 1990 schuf eine gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts für das öffentliche Angebot von Wertpapieren. Es wurde zum 31. Mai 2012 aufgehoben. Nachfolgeregelung ist das Vermögensanlagengesetz. Seit seiner Gründung 1995 war das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) in Frankfurt am Main, das 2002 in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aufgegangen ist, die zentrale Hinterlegungsstelle für Verkaufsprospekte. (de)
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- Verkaufsprospektgesetz (de)
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