Die Vergleichende Rechtswissenschaft oder auch Rechtsvergleichung (komparative Rechtswissenschaft) ist ein Teilgebiet der Rechtswissenschaft, die sich mit dem Vergleich der verschiedenen Rechtsordnungen befasst. Die älteste überlieferte rechtsvergleichende Untersuchung fand im antiken Griechenland statt: In seinen Nomoi verglich und bewertete Platon das Recht der griechischen Poleis. Häberle propagiert die Rechtsvergleichung neben den vier klassischen Auslegungsmethoden als fünfte. Sie gehört allerdings nicht zum etablierten Kanon.

Property Value
dbo:abstract
  • Die Vergleichende Rechtswissenschaft oder auch Rechtsvergleichung (komparative Rechtswissenschaft) ist ein Teilgebiet der Rechtswissenschaft, die sich mit dem Vergleich der verschiedenen Rechtsordnungen befasst. Die älteste überlieferte rechtsvergleichende Untersuchung fand im antiken Griechenland statt: In seinen Nomoi verglich und bewertete Platon das Recht der griechischen Poleis. Häberle propagiert die Rechtsvergleichung neben den vier klassischen Auslegungsmethoden als fünfte. Sie gehört allerdings nicht zum etablierten Kanon. (de)
  • Die Vergleichende Rechtswissenschaft oder auch Rechtsvergleichung (komparative Rechtswissenschaft) ist ein Teilgebiet der Rechtswissenschaft, die sich mit dem Vergleich der verschiedenen Rechtsordnungen befasst. Die älteste überlieferte rechtsvergleichende Untersuchung fand im antiken Griechenland statt: In seinen Nomoi verglich und bewertete Platon das Recht der griechischen Poleis. Häberle propagiert die Rechtsvergleichung neben den vier klassischen Auslegungsmethoden als fünfte. Sie gehört allerdings nicht zum etablierten Kanon. (de)
dbo:individualisedGnd
  • 4115712-6
dbo:isbn
  • 978-1-84542-013-0
  • 3-16-644617-6
dbo:originalTitle
  • International Encyclopedia of Comparative Law (de)
  • Einführung in die Rechtsvergleichung (de)
  • Elgar encyclopedia of comparative law (de)
  • Rechtsvergleichendes Handwörterbuch für das Zivil- und Handelsrecht des In- und Auslandes (de)
  • International Encyclopedia of Comparative Law (de)
  • Einführung in die Rechtsvergleichung (de)
  • Elgar encyclopedia of comparative law (de)
  • Rechtsvergleichendes Handwörterbuch für das Zivil- und Handelsrecht des In- und Auslandes (de)
dbo:wikiPageID
  • 719271 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158261706 (xsd:integer)
prop-de:band
  • 17 (xsd:integer)
prop-de:herausgeber
prop-de:jahr
  • 1929 (xsd:integer)
  • 1974 (xsd:integer)
  • 2006 (xsd:integer)
prop-de:kommentar
  • I: National Reports, II: The Legal Systems of the World – Their Comparison and Unification, III: Private International Law, IV: Persons and Family, V: Succession, VI: Property and Trust, VII–IX: Contracts, X: Restitution – Unjust Enrichment and Negotiorum Gestio, XI: Torts, XII: Law of Transport, XIII: Business and Private Organizations, XIV: Copyright, XV: Labour Law, XVI: Civil Procedure, XVII: State and Economy
prop-de:ort
  • Berlin
  • München
  • Tübingen u. a.
prop-de:typ
  • s
dc:publisher
  • C.H. Beck
  • Edward Elgar Publishing
  • Mohr Siebeck
  • Vahlen
dct:subject
rdf:type
rdfs:comment
  • Die Vergleichende Rechtswissenschaft oder auch Rechtsvergleichung (komparative Rechtswissenschaft) ist ein Teilgebiet der Rechtswissenschaft, die sich mit dem Vergleich der verschiedenen Rechtsordnungen befasst. Die älteste überlieferte rechtsvergleichende Untersuchung fand im antiken Griechenland statt: In seinen Nomoi verglich und bewertete Platon das Recht der griechischen Poleis. Häberle propagiert die Rechtsvergleichung neben den vier klassischen Auslegungsmethoden als fünfte. Sie gehört allerdings nicht zum etablierten Kanon. (de)
  • Die Vergleichende Rechtswissenschaft oder auch Rechtsvergleichung (komparative Rechtswissenschaft) ist ein Teilgebiet der Rechtswissenschaft, die sich mit dem Vergleich der verschiedenen Rechtsordnungen befasst. Die älteste überlieferte rechtsvergleichende Untersuchung fand im antiken Griechenland statt: In seinen Nomoi verglich und bewertete Platon das Recht der griechischen Poleis. Häberle propagiert die Rechtsvergleichung neben den vier klassischen Auslegungsmethoden als fünfte. Sie gehört allerdings nicht zum etablierten Kanon. (de)
rdfs:label
  • Vergleichende Rechtswissenschaft (de)
  • Vergleichende Rechtswissenschaft (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageRedirects of
is foaf:primaryTopic of