Das Vergaberecht der Europäischen Union ist derjenige Teil des Europarechts im engeren Sinne, der die Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Mitgliedsstaaten und deren Organe regelt. Es besteht im Wesentlichen aus den Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG sowie den vom EuGH erstmals in der Entscheidung Telaustria und Telefonadress zum Ausdruck gebrachten allgemeinen Rechtsgrundsätzen.

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  • Das Vergaberecht der Europäischen Union ist derjenige Teil des Europarechts im engeren Sinne, der die Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Mitgliedsstaaten und deren Organe regelt. Es besteht im Wesentlichen aus den Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG sowie den vom EuGH erstmals in der Entscheidung Telaustria und Telefonadress zum Ausdruck gebrachten allgemeinen Rechtsgrundsätzen. (de)
  • Das Vergaberecht der Europäischen Union ist derjenige Teil des Europarechts im engeren Sinne, der die Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Mitgliedsstaaten und deren Organe regelt. Es besteht im Wesentlichen aus den Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG sowie den vom EuGH erstmals in der Entscheidung Telaustria und Telefonadress zum Ausdruck gebrachten allgemeinen Rechtsgrundsätzen. (de)
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  • Das Vergaberecht der Europäischen Union ist derjenige Teil des Europarechts im engeren Sinne, der die Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Mitgliedsstaaten und deren Organe regelt. Es besteht im Wesentlichen aus den Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG sowie den vom EuGH erstmals in der Entscheidung Telaustria und Telefonadress zum Ausdruck gebrachten allgemeinen Rechtsgrundsätzen. (de)
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  • Vergaberecht (Europäische Union) (de)
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