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- Die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) regelte bis zum 18. April 2016 die Ausschreibung und Vergabe von freiberuflichen Leistungen durch öffentliche Auftraggeber in Deutschland. Darunter fallen neben Architekten- oder Ingenieurleistungen auch Leistungen im Rahmen der Kunst am Bau. Sie ergänzte die Vergabeverordnung und war in ihrem Bereich das Pendant zu Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) bzw. Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL). Sie galt nur oberhalb der EU-Schwellenwerte und entfiel ersatzlos mit der Vergaberechtsreform 2016. (de)
- Die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) regelte bis zum 18. April 2016 die Ausschreibung und Vergabe von freiberuflichen Leistungen durch öffentliche Auftraggeber in Deutschland. Darunter fallen neben Architekten- oder Ingenieurleistungen auch Leistungen im Rahmen der Kunst am Bau. Sie ergänzte die Vergabeverordnung und war in ihrem Bereich das Pendant zu Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) bzw. Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL). Sie galt nur oberhalb der EU-Schwellenwerte und entfiel ersatzlos mit der Vergaberechtsreform 2016. (de)
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- Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen
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- Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen
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- Die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) regelte bis zum 18. April 2016 die Ausschreibung und Vergabe von freiberuflichen Leistungen durch öffentliche Auftraggeber in Deutschland. Darunter fallen neben Architekten- oder Ingenieurleistungen auch Leistungen im Rahmen der Kunst am Bau. Sie ergänzte die Vergabeverordnung und war in ihrem Bereich das Pendant zu Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) bzw. Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL). Sie galt nur oberhalb der EU-Schwellenwerte und entfiel ersatzlos mit der Vergaberechtsreform 2016. (de)
- Die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) regelte bis zum 18. April 2016 die Ausschreibung und Vergabe von freiberuflichen Leistungen durch öffentliche Auftraggeber in Deutschland. Darunter fallen neben Architekten- oder Ingenieurleistungen auch Leistungen im Rahmen der Kunst am Bau. Sie ergänzte die Vergabeverordnung und war in ihrem Bereich das Pendant zu Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) bzw. Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL). Sie galt nur oberhalb der EU-Schwellenwerte und entfiel ersatzlos mit der Vergaberechtsreform 2016. (de)
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- Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (de)
- Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (de)
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