Das Verbotsgesetz, in der Kurzform als VerbotsG bezeichnet, ist ein österreichisches Bundesverfassungsgesetz, mit dem die NSDAP verboten und die Entnazifizierung in Österreich gesetzlich geregelt wurde. Das Gesetz wurde unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg am 8. Mai 1945 von der provisorischen Staatsregierung beschlossen.

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  • Das Verbotsgesetz, in der Kurzform als VerbotsG bezeichnet, ist ein österreichisches Bundesverfassungsgesetz, mit dem die NSDAP verboten und die Entnazifizierung in Österreich gesetzlich geregelt wurde. Das Gesetz wurde unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg am 8. Mai 1945 von der provisorischen Staatsregierung beschlossen. Rechtsdogmatisch wichtig begründete Wilhelm Malaniuk 1945 die Zulässigkeit der Nichtanwendung des Rückwirkungsverbotes beim Verbotsgesetz: „Denn dabei handelt es sich um strafbare Handlungen, welche die Gesetze der Menschlichkeit so gröblich verletzen, dass solchen Rechtsbrechern kein Anspruch auf die Garantiefunktion des Tatbestandes zukommt.“ Im Zuge einer umfassenden Novelle des Jahres 1947 wurde das Gesetz in Verbotsgesetz 1947 umbenannt. Die bisher letzte Änderung fand im Jahr 1992 statt (Stand Juli 2013). Das Verbotsgesetz verbietet unter anderem bei Strafe jede Betätigung im Sinne des Nationalsozialismus. Als „politische Delikte“ fallen die Straftatbestände des Verbotsgesetzes in die ausdrückliche Zuständigkeit der Geschworenengerichte. Das Gesetz steht in Verfassungsrang. (de)
  • Das Verbotsgesetz, in der Kurzform als VerbotsG bezeichnet, ist ein österreichisches Bundesverfassungsgesetz, mit dem die NSDAP verboten und die Entnazifizierung in Österreich gesetzlich geregelt wurde. Das Gesetz wurde unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg am 8. Mai 1945 von der provisorischen Staatsregierung beschlossen. Rechtsdogmatisch wichtig begründete Wilhelm Malaniuk 1945 die Zulässigkeit der Nichtanwendung des Rückwirkungsverbotes beim Verbotsgesetz: „Denn dabei handelt es sich um strafbare Handlungen, welche die Gesetze der Menschlichkeit so gröblich verletzen, dass solchen Rechtsbrechern kein Anspruch auf die Garantiefunktion des Tatbestandes zukommt.“ Im Zuge einer umfassenden Novelle des Jahres 1947 wurde das Gesetz in Verbotsgesetz 1947 umbenannt. Die bisher letzte Änderung fand im Jahr 1992 statt (Stand Juli 2013). Das Verbotsgesetz verbietet unter anderem bei Strafe jede Betätigung im Sinne des Nationalsozialismus. Als „politische Delikte“ fallen die Straftatbestände des Verbotsgesetzes in die ausdrückliche Zuständigkeit der Geschworenengerichte. Das Gesetz steht in Verfassungsrang. (de)
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  • Verbotsgesetz 1947: 17. Februar 1947
  • Verbotsgesetz: 8. Mai 1945 (StGBl. Nr. 13 / 1945)
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  • Vereins- und Versammlungsrecht, Nebenstrafrecht
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  • Das Verbotsgesetz, in der Kurzform als VerbotsG bezeichnet, ist ein österreichisches Bundesverfassungsgesetz, mit dem die NSDAP verboten und die Entnazifizierung in Österreich gesetzlich geregelt wurde. Das Gesetz wurde unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg am 8. Mai 1945 von der provisorischen Staatsregierung beschlossen. (de)
  • Das Verbotsgesetz, in der Kurzform als VerbotsG bezeichnet, ist ein österreichisches Bundesverfassungsgesetz, mit dem die NSDAP verboten und die Entnazifizierung in Österreich gesetzlich geregelt wurde. Das Gesetz wurde unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg am 8. Mai 1945 von der provisorischen Staatsregierung beschlossen. (de)
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  • Verbotsgesetz 1947 (de)
  • Verbotsgesetz 1947 (de)
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