Verbandsperson ist ein Überbegriff für körperschaftlich organisierte Rechtspersonen und Vermögenswidmungen, welche keine natürliche Personen sind. Verbandspersonen können nach Privatrecht oder öffentlichem Recht organisiert sein. Vom Begriff "Verbandsperson" ist der Begriff "Verbandspersönlichkeit" zu unterscheiden. Die Verbandsperson ist eine organisatorische Struktur, der vom Staat Rechtsfähigkeit und (teilweise) Handlungsfähigkeit verliehen wurde.

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  • Verbandsperson ist ein Überbegriff für körperschaftlich organisierte Rechtspersonen und Vermögenswidmungen, welche keine natürliche Personen sind. Verbandspersonen können nach Privatrecht oder öffentlichem Recht organisiert sein. Verbandspersonen werden von Gesetzes wegen gleich natürlichen Personen behandelt, soweit sich nicht aus der Beschränkung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit oder aus der Natur der Verhältnisse eine Einschränkung ergibt. Bereits Otto von Gierke unterscheidet zwischen den natürlichen Personen und generell den Verbandspersonen, wobei er diese Verbandspersonen vor allem als Körperschaften sah. Vom Begriff "Verbandsperson" ist der Begriff "Verbandspersönlichkeit" zu unterscheiden. Die Verbandsperson ist eine organisatorische Struktur, der vom Staat Rechtsfähigkeit und (teilweise) Handlungsfähigkeit verliehen wurde. (de)
  • Verbandsperson ist ein Überbegriff für körperschaftlich organisierte Rechtspersonen und Vermögenswidmungen, welche keine natürliche Personen sind. Verbandspersonen können nach Privatrecht oder öffentlichem Recht organisiert sein. Verbandspersonen werden von Gesetzes wegen gleich natürlichen Personen behandelt, soweit sich nicht aus der Beschränkung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit oder aus der Natur der Verhältnisse eine Einschränkung ergibt. Bereits Otto von Gierke unterscheidet zwischen den natürlichen Personen und generell den Verbandspersonen, wobei er diese Verbandspersonen vor allem als Körperschaften sah. Vom Begriff "Verbandsperson" ist der Begriff "Verbandspersönlichkeit" zu unterscheiden. Die Verbandsperson ist eine organisatorische Struktur, der vom Staat Rechtsfähigkeit und (teilweise) Handlungsfähigkeit verliehen wurde. (de)
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  • Verbandsperson ist ein Überbegriff für körperschaftlich organisierte Rechtspersonen und Vermögenswidmungen, welche keine natürliche Personen sind. Verbandspersonen können nach Privatrecht oder öffentlichem Recht organisiert sein. Vom Begriff "Verbandsperson" ist der Begriff "Verbandspersönlichkeit" zu unterscheiden. Die Verbandsperson ist eine organisatorische Struktur, der vom Staat Rechtsfähigkeit und (teilweise) Handlungsfähigkeit verliehen wurde. (de)
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  • Verbandsperson (de)
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