Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz sind Verwaltungseinheiten in der Rechtsform von Gebietskörperschaften, die aus Gründen des Gemeinwohls im Rahmen der Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz aus benachbarten Gemeinden des gleichen Landkreises gebildet wurden. Sie haben als Gemeindeverbände die gleiche Rechtsstellung wie Gemeinden und Landkreise und dienen der Konzentration und damit Stärkung der Verwaltungskraft der verbandsangehörigen Gemeinden (Ortsgemeinden und Städte), ohne dass diese ihre politische Selbständigkeit aufgeben.

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  • Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz sind Verwaltungseinheiten in der Rechtsform von Gebietskörperschaften, die aus Gründen des Gemeinwohls im Rahmen der Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz aus benachbarten Gemeinden des gleichen Landkreises gebildet wurden. Sie haben als Gemeindeverbände die gleiche Rechtsstellung wie Gemeinden und Landkreise und dienen der Konzentration und damit Stärkung der Verwaltungskraft der verbandsangehörigen Gemeinden (Ortsgemeinden und Städte), ohne dass diese ihre politische Selbständigkeit aufgeben. (de)
  • Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz sind Verwaltungseinheiten in der Rechtsform von Gebietskörperschaften, die aus Gründen des Gemeinwohls im Rahmen der Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz aus benachbarten Gemeinden des gleichen Landkreises gebildet wurden. Sie haben als Gemeindeverbände die gleiche Rechtsstellung wie Gemeinden und Landkreise und dienen der Konzentration und damit Stärkung der Verwaltungskraft der verbandsangehörigen Gemeinden (Ortsgemeinden und Städte), ohne dass diese ihre politische Selbständigkeit aufgeben. (de)
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  • Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz. Ein Beitrag zur Debatte um die Zukunft der Verbandsgemeindeverfassung (de)
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  • Johannes Dietlein, Markus Thiel
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  • Schriftenreihe des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz
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  • Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz sind Verwaltungseinheiten in der Rechtsform von Gebietskörperschaften, die aus Gründen des Gemeinwohls im Rahmen der Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz aus benachbarten Gemeinden des gleichen Landkreises gebildet wurden. Sie haben als Gemeindeverbände die gleiche Rechtsstellung wie Gemeinden und Landkreise und dienen der Konzentration und damit Stärkung der Verwaltungskraft der verbandsangehörigen Gemeinden (Ortsgemeinden und Städte), ohne dass diese ihre politische Selbständigkeit aufgeben. (de)
  • Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz sind Verwaltungseinheiten in der Rechtsform von Gebietskörperschaften, die aus Gründen des Gemeinwohls im Rahmen der Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz aus benachbarten Gemeinden des gleichen Landkreises gebildet wurden. Sie haben als Gemeindeverbände die gleiche Rechtsstellung wie Gemeinden und Landkreise und dienen der Konzentration und damit Stärkung der Verwaltungskraft der verbandsangehörigen Gemeinden (Ortsgemeinden und Städte), ohne dass diese ihre politische Selbständigkeit aufgeben. (de)
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  • Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz) (de)
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