In dem sogenannten VW-Urteil, Urteil vom 20. Oktober 2009, Az.: VI ZR 53/09, hob der deutsche Bundesgerichtshof eine Entscheidung des Landgerichts Würzburg auf und äußerte sich zu den Bedingungen, nach welchen bei der Schadensberechnung der Stundenverrechnungssatz einer Vertragsfachwerkstatt auch bei fiktiver Schadensabrechnung herangezogen werden kann. Das sogenannte VW-Urteil des BGH ist als Fortentwicklung des Porsche-Urteils zu sehen. Es wurde seinerseits durch den Bundesgerichtshof mit dem BMW-Urteil fortgeführt.

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  • In dem sogenannten VW-Urteil, Urteil vom 20. Oktober 2009, Az.: VI ZR 53/09, hob der deutsche Bundesgerichtshof eine Entscheidung des Landgerichts Würzburg auf und äußerte sich zu den Bedingungen, nach welchen bei der Schadensberechnung der Stundenverrechnungssatz einer Vertragsfachwerkstatt auch bei fiktiver Schadensabrechnung herangezogen werden kann. Das sogenannte VW-Urteil des BGH ist als Fortentwicklung des Porsche-Urteils zu sehen. Es wurde seinerseits durch den Bundesgerichtshof mit dem BMW-Urteil fortgeführt. (de)
  • In dem sogenannten VW-Urteil, Urteil vom 20. Oktober 2009, Az.: VI ZR 53/09, hob der deutsche Bundesgerichtshof eine Entscheidung des Landgerichts Würzburg auf und äußerte sich zu den Bedingungen, nach welchen bei der Schadensberechnung der Stundenverrechnungssatz einer Vertragsfachwerkstatt auch bei fiktiver Schadensabrechnung herangezogen werden kann. Das sogenannte VW-Urteil des BGH ist als Fortentwicklung des Porsche-Urteils zu sehen. Es wurde seinerseits durch den Bundesgerichtshof mit dem BMW-Urteil fortgeführt. (de)
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  • In dem sogenannten VW-Urteil, Urteil vom 20. Oktober 2009, Az.: VI ZR 53/09, hob der deutsche Bundesgerichtshof eine Entscheidung des Landgerichts Würzburg auf und äußerte sich zu den Bedingungen, nach welchen bei der Schadensberechnung der Stundenverrechnungssatz einer Vertragsfachwerkstatt auch bei fiktiver Schadensabrechnung herangezogen werden kann. Das sogenannte VW-Urteil des BGH ist als Fortentwicklung des Porsche-Urteils zu sehen. Es wurde seinerseits durch den Bundesgerichtshof mit dem BMW-Urteil fortgeführt. (de)
  • In dem sogenannten VW-Urteil, Urteil vom 20. Oktober 2009, Az.: VI ZR 53/09, hob der deutsche Bundesgerichtshof eine Entscheidung des Landgerichts Würzburg auf und äußerte sich zu den Bedingungen, nach welchen bei der Schadensberechnung der Stundenverrechnungssatz einer Vertragsfachwerkstatt auch bei fiktiver Schadensabrechnung herangezogen werden kann. Das sogenannte VW-Urteil des BGH ist als Fortentwicklung des Porsche-Urteils zu sehen. Es wurde seinerseits durch den Bundesgerichtshof mit dem BMW-Urteil fortgeführt. (de)
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