Mit dem Unterlassungsanspruch kann eine künftige Beeinträchtigung oder drohende Störung rechtlich abgewehrt werden. Denn meist ist dem Bürger durch bloßen Geldersatz nur unzureichend geholfen. Vielmehr möchte er, dass eine Handlung gar nicht erst erfolgt (vorbeugende Unterlassung) oder ein fortdauerndes Handeln gestoppt wird (Unterlassung). Der Unterlassungsanspruch kann sich dabei sowohl gegen ein staatliches Handeln richten, dann spricht man vom öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch, oder gegen eine andere Privatperson, dann liegt ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch vor.

Property Value
dbo:abstract
  • Mit dem Unterlassungsanspruch kann eine künftige Beeinträchtigung oder drohende Störung rechtlich abgewehrt werden. Denn meist ist dem Bürger durch bloßen Geldersatz nur unzureichend geholfen. Vielmehr möchte er, dass eine Handlung gar nicht erst erfolgt (vorbeugende Unterlassung) oder ein fortdauerndes Handeln gestoppt wird (Unterlassung). Der Unterlassungsanspruch kann sich dabei sowohl gegen ein staatliches Handeln richten, dann spricht man vom öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch, oder gegen eine andere Privatperson, dann liegt ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch vor. (de)
  • Mit dem Unterlassungsanspruch kann eine künftige Beeinträchtigung oder drohende Störung rechtlich abgewehrt werden. Denn meist ist dem Bürger durch bloßen Geldersatz nur unzureichend geholfen. Vielmehr möchte er, dass eine Handlung gar nicht erst erfolgt (vorbeugende Unterlassung) oder ein fortdauerndes Handeln gestoppt wird (Unterlassung). Der Unterlassungsanspruch kann sich dabei sowohl gegen ein staatliches Handeln richten, dann spricht man vom öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch, oder gegen eine andere Privatperson, dann liegt ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch vor. (de)
dbo:wikiPageID
  • 828198 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 157081357 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Mit dem Unterlassungsanspruch kann eine künftige Beeinträchtigung oder drohende Störung rechtlich abgewehrt werden. Denn meist ist dem Bürger durch bloßen Geldersatz nur unzureichend geholfen. Vielmehr möchte er, dass eine Handlung gar nicht erst erfolgt (vorbeugende Unterlassung) oder ein fortdauerndes Handeln gestoppt wird (Unterlassung). Der Unterlassungsanspruch kann sich dabei sowohl gegen ein staatliches Handeln richten, dann spricht man vom öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch, oder gegen eine andere Privatperson, dann liegt ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch vor. (de)
  • Mit dem Unterlassungsanspruch kann eine künftige Beeinträchtigung oder drohende Störung rechtlich abgewehrt werden. Denn meist ist dem Bürger durch bloßen Geldersatz nur unzureichend geholfen. Vielmehr möchte er, dass eine Handlung gar nicht erst erfolgt (vorbeugende Unterlassung) oder ein fortdauerndes Handeln gestoppt wird (Unterlassung). Der Unterlassungsanspruch kann sich dabei sowohl gegen ein staatliches Handeln richten, dann spricht man vom öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch, oder gegen eine andere Privatperson, dann liegt ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch vor. (de)
rdfs:label
  • Unterlassungsanspruch (de)
  • Unterlassungsanspruch (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is foaf:primaryTopic of