Das deutsche Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen, kurz Unterhaltsvorschussgesetz, regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Kind eines alleinerziehenden Elternteils eine Unterhaltsleistung als staatliche Sozialleistung erhält, wenn der unterhaltspflichtige, familienferne Elternteil z. B. nicht bekannt oder verstorben ist oder er keinen oder nicht den vollen Kindesunterhalt zahlt.Zwar ist dieses Gesetz noch nicht in das Sozialgesetzbuch eingebettet, jedoch gilt es laut § 68 Nummer 14 SGB I bereits als dessen besonderer Teil und soll eingearbeitet werden. Vorbilder waren die Länder Österreich und Schweden, die schon längere Zeit ein ähnliches Gesetz hatten.

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  • Das deutsche Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen, kurz Unterhaltsvorschussgesetz, regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Kind eines alleinerziehenden Elternteils eine Unterhaltsleistung als staatliche Sozialleistung erhält, wenn der unterhaltspflichtige, familienferne Elternteil z. B. nicht bekannt oder verstorben ist oder er keinen oder nicht den vollen Kindesunterhalt zahlt.Zwar ist dieses Gesetz noch nicht in das Sozialgesetzbuch eingebettet, jedoch gilt es laut § 68 Nummer 14 SGB I bereits als dessen besonderer Teil und soll eingearbeitet werden. Vorbilder waren die Länder Österreich und Schweden, die schon längere Zeit ein ähnliches Gesetz hatten. (de)
  • Das deutsche Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen, kurz Unterhaltsvorschussgesetz, regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Kind eines alleinerziehenden Elternteils eine Unterhaltsleistung als staatliche Sozialleistung erhält, wenn der unterhaltspflichtige, familienferne Elternteil z. B. nicht bekannt oder verstorben ist oder er keinen oder nicht den vollen Kindesunterhalt zahlt.Zwar ist dieses Gesetz noch nicht in das Sozialgesetzbuch eingebettet, jedoch gilt es laut § 68 Nummer 14 SGB I bereits als dessen besonderer Teil und soll eingearbeitet werden. Vorbilder waren die Länder Österreich und Schweden, die schon längere Zeit ein ähnliches Gesetz hatten. (de)
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  • B028
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  • 2016-08-01 (xsd:date)
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  • Unterhaltsvorschussgesetz
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  • Art. 3 G vom 26. Juli 2016
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  • Sozialrecht, Unterhaltsrecht
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  • Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen
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  • Das deutsche Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen, kurz Unterhaltsvorschussgesetz, regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Kind eines alleinerziehenden Elternteils eine Unterhaltsleistung als staatliche Sozialleistung erhält, wenn der unterhaltspflichtige, familienferne Elternteil z. B. nicht bekannt oder verstorben ist oder er keinen oder nicht den vollen Kindesunterhalt zahlt.Zwar ist dieses Gesetz noch nicht in das Sozialgesetzbuch eingebettet, jedoch gilt es laut § 68 Nummer 14 SGB I bereits als dessen besonderer Teil und soll eingearbeitet werden. Vorbilder waren die Länder Österreich und Schweden, die schon längere Zeit ein ähnliches Gesetz hatten. (de)
  • Das deutsche Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen, kurz Unterhaltsvorschussgesetz, regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Kind eines alleinerziehenden Elternteils eine Unterhaltsleistung als staatliche Sozialleistung erhält, wenn der unterhaltspflichtige, familienferne Elternteil z. B. nicht bekannt oder verstorben ist oder er keinen oder nicht den vollen Kindesunterhalt zahlt.Zwar ist dieses Gesetz noch nicht in das Sozialgesetzbuch eingebettet, jedoch gilt es laut § 68 Nummer 14 SGB I bereits als dessen besonderer Teil und soll eingearbeitet werden. Vorbilder waren die Länder Österreich und Schweden, die schon längere Zeit ein ähnliches Gesetz hatten. (de)
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  • Unterhaltsvorschussgesetz (de)
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