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- Unter unständig Beschäftigten versteht man Arbeitnehmer, die nicht ständig bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind und in keinem festen Arbeitsverhältnis stehen. Allerdings kann die Ausübung einer unständigen Beschäftigung auch bei einem einzigen Arbeitgeber erfolgen. Geschaffen wurde der „Unständig Beschäftigte“ im Jahre 1910, um Tagelöhnern, zum Beispiel in Häfen, die Sozialversicherung zu öffnen. (de)
- Unter unständig Beschäftigten versteht man Arbeitnehmer, die nicht ständig bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind und in keinem festen Arbeitsverhältnis stehen. Allerdings kann die Ausübung einer unständigen Beschäftigung auch bei einem einzigen Arbeitgeber erfolgen. Geschaffen wurde der „Unständig Beschäftigte“ im Jahre 1910, um Tagelöhnern, zum Beispiel in Häfen, die Sozialversicherung zu öffnen. (de)
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- Unter unständig Beschäftigten versteht man Arbeitnehmer, die nicht ständig bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind und in keinem festen Arbeitsverhältnis stehen. Allerdings kann die Ausübung einer unständigen Beschäftigung auch bei einem einzigen Arbeitgeber erfolgen. Geschaffen wurde der „Unständig Beschäftigte“ im Jahre 1910, um Tagelöhnern, zum Beispiel in Häfen, die Sozialversicherung zu öffnen. (de)
- Unter unständig Beschäftigten versteht man Arbeitnehmer, die nicht ständig bei demselben Arbeitgeber beschäftigt sind und in keinem festen Arbeitsverhältnis stehen. Allerdings kann die Ausübung einer unständigen Beschäftigung auch bei einem einzigen Arbeitgeber erfolgen. Geschaffen wurde der „Unständig Beschäftigte“ im Jahre 1910, um Tagelöhnern, zum Beispiel in Häfen, die Sozialversicherung zu öffnen. (de)
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- Unständige Beschäftigung (de)
- Unständige Beschäftigung (de)
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