Unfrei ist eine Frankatur, welche bedeutet, dass der Verkäufer die Kosten bis zur Versandstation (z. B. Bahnhof, Paketshop, Postfiliale) Rollgeld zu tragen hat. Ab der Versandstation trägt der Empfänger die Transportkosten (Fracht und das Rollgeld von der Empfangsstation bis zu sich nach Hause). Auftraggeber für den Beförderer ist der Versender. Die Frachtkosten und das Rollgeld ab der Empfangsstation (z. B. Zielbahnhof, Zieldepot) werden aber dem Empfänger in Rechnung gestellt. Im Gegensatz dazu steht die Frankatur „frachtfrei“.

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  • Unfrei ist eine Frankatur, welche bedeutet, dass der Verkäufer die Kosten bis zur Versandstation (z. B. Bahnhof, Paketshop, Postfiliale) Rollgeld zu tragen hat. Ab der Versandstation trägt der Empfänger die Transportkosten (Fracht und das Rollgeld von der Empfangsstation bis zu sich nach Hause). Auftraggeber für den Beförderer ist der Versender. Die Frachtkosten und das Rollgeld ab der Empfangsstation (z. B. Zielbahnhof, Zieldepot) werden aber dem Empfänger in Rechnung gestellt. Im Gegensatz dazu steht die Frankatur „frachtfrei“. Für Unfrei gibt es keinen entsprechenden Incoterm, weil es in den Incoterms keine Anweisung gibt, die den Beförderer zur Rechnungsstellung an den Empfänger verpflichtet. Für die Wahl des Incoterms zur Frankatur ist zu unterscheiden, ob die Kosten und Gefahren für den Haupttransport vom Versender oder Empfänger getragen werden. Das entsprechende Incoterm ist dann die Absendeklausel FCA. (de)
  • Unfrei ist eine Frankatur, welche bedeutet, dass der Verkäufer die Kosten bis zur Versandstation (z. B. Bahnhof, Paketshop, Postfiliale) Rollgeld zu tragen hat. Ab der Versandstation trägt der Empfänger die Transportkosten (Fracht und das Rollgeld von der Empfangsstation bis zu sich nach Hause). Auftraggeber für den Beförderer ist der Versender. Die Frachtkosten und das Rollgeld ab der Empfangsstation (z. B. Zielbahnhof, Zieldepot) werden aber dem Empfänger in Rechnung gestellt. Im Gegensatz dazu steht die Frankatur „frachtfrei“. Für Unfrei gibt es keinen entsprechenden Incoterm, weil es in den Incoterms keine Anweisung gibt, die den Beförderer zur Rechnungsstellung an den Empfänger verpflichtet. Für die Wahl des Incoterms zur Frankatur ist zu unterscheiden, ob die Kosten und Gefahren für den Haupttransport vom Versender oder Empfänger getragen werden. Das entsprechende Incoterm ist dann die Absendeklausel FCA. (de)
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  • Unfrei ist eine Frankatur, welche bedeutet, dass der Verkäufer die Kosten bis zur Versandstation (z. B. Bahnhof, Paketshop, Postfiliale) Rollgeld zu tragen hat. Ab der Versandstation trägt der Empfänger die Transportkosten (Fracht und das Rollgeld von der Empfangsstation bis zu sich nach Hause). Auftraggeber für den Beförderer ist der Versender. Die Frachtkosten und das Rollgeld ab der Empfangsstation (z. B. Zielbahnhof, Zieldepot) werden aber dem Empfänger in Rechnung gestellt. Im Gegensatz dazu steht die Frankatur „frachtfrei“. (de)
  • Unfrei ist eine Frankatur, welche bedeutet, dass der Verkäufer die Kosten bis zur Versandstation (z. B. Bahnhof, Paketshop, Postfiliale) Rollgeld zu tragen hat. Ab der Versandstation trägt der Empfänger die Transportkosten (Fracht und das Rollgeld von der Empfangsstation bis zu sich nach Hause). Auftraggeber für den Beförderer ist der Versender. Die Frachtkosten und das Rollgeld ab der Empfangsstation (z. B. Zielbahnhof, Zieldepot) werden aber dem Empfänger in Rechnung gestellt. Im Gegensatz dazu steht die Frankatur „frachtfrei“. (de)
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  • Unfrei (de)
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