Als Unerlaubte Entfernung oder Eigenmächtige Abwesenheit (kurz: EA) bezeichnet man im Militärwesen die ungerechtfertigte bzw. befehlswidrige Entfernung von der Truppe mit der Absicht, sich dem Wehr- oder Kriegsdienst zeitweilig zu entziehen. Sie ist nicht gleichbedeutend mit der Fahnenflucht (Desertion), bei welcher die Absicht vorliegt, sich dauerhaft zu entfernen. Trotzdem wurde dieses Dienstvergehen historisch in der Regel ebenso schwer wie die Desertion bestraft und dieser damit de facto gleichgestellt.

Property Value
dbo:abstract
  • Als Unerlaubte Entfernung oder Eigenmächtige Abwesenheit (kurz: EA) bezeichnet man im Militärwesen die ungerechtfertigte bzw. befehlswidrige Entfernung von der Truppe mit der Absicht, sich dem Wehr- oder Kriegsdienst zeitweilig zu entziehen. Sie ist nicht gleichbedeutend mit der Fahnenflucht (Desertion), bei welcher die Absicht vorliegt, sich dauerhaft zu entfernen. Trotzdem wurde dieses Dienstvergehen historisch in der Regel ebenso schwer wie die Desertion bestraft und dieser damit de facto gleichgestellt. (de)
  • Als Unerlaubte Entfernung oder Eigenmächtige Abwesenheit (kurz: EA) bezeichnet man im Militärwesen die ungerechtfertigte bzw. befehlswidrige Entfernung von der Truppe mit der Absicht, sich dem Wehr- oder Kriegsdienst zeitweilig zu entziehen. Sie ist nicht gleichbedeutend mit der Fahnenflucht (Desertion), bei welcher die Absicht vorliegt, sich dauerhaft zu entfernen. Trotzdem wurde dieses Dienstvergehen historisch in der Regel ebenso schwer wie die Desertion bestraft und dieser damit de facto gleichgestellt. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 488194 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 145037321 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Als Unerlaubte Entfernung oder Eigenmächtige Abwesenheit (kurz: EA) bezeichnet man im Militärwesen die ungerechtfertigte bzw. befehlswidrige Entfernung von der Truppe mit der Absicht, sich dem Wehr- oder Kriegsdienst zeitweilig zu entziehen. Sie ist nicht gleichbedeutend mit der Fahnenflucht (Desertion), bei welcher die Absicht vorliegt, sich dauerhaft zu entfernen. Trotzdem wurde dieses Dienstvergehen historisch in der Regel ebenso schwer wie die Desertion bestraft und dieser damit de facto gleichgestellt. (de)
  • Als Unerlaubte Entfernung oder Eigenmächtige Abwesenheit (kurz: EA) bezeichnet man im Militärwesen die ungerechtfertigte bzw. befehlswidrige Entfernung von der Truppe mit der Absicht, sich dem Wehr- oder Kriegsdienst zeitweilig zu entziehen. Sie ist nicht gleichbedeutend mit der Fahnenflucht (Desertion), bei welcher die Absicht vorliegt, sich dauerhaft zu entfernen. Trotzdem wurde dieses Dienstvergehen historisch in der Regel ebenso schwer wie die Desertion bestraft und dieser damit de facto gleichgestellt. (de)
rdfs:label
  • Unerlaubte Entfernung (Militär) (de)
  • Unerlaubte Entfernung (Militär) (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageDisambiguates of
is foaf:primaryTopic of