Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland gemeinnützige GmbH (UPD) dient der Verbraucher- und Patientenberatung. Die UPD wurde seit dem 1. Januar 2000 als Modellvorhaben betrieben (gemäß § 65b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)). Seit dem 1. Januar 2011 wurde die UPD nicht mehr als Modellvorhaben, sondern in der Regelversorgung betrieben (gesetzliche Änderung durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)). Bis zur Klärung der weiteren Trägerschaft im Januar 2011 erfolgte eine Beratung nur in Ausnahmefällen. Nachdem bei einer europaweiten Ausschreibung der Zuschlag erfolgt war, wurde die kostenlose Beratungs-Hotline wieder freigeschaltet.

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  • Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland gemeinnützige GmbH (UPD) dient der Verbraucher- und Patientenberatung. Die UPD wurde seit dem 1. Januar 2000 als Modellvorhaben betrieben (gemäß § 65b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)). Seit dem 1. Januar 2011 wurde die UPD nicht mehr als Modellvorhaben, sondern in der Regelversorgung betrieben (gesetzliche Änderung durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)). Bis zur Klärung der weiteren Trägerschaft im Januar 2011 erfolgte eine Beratung nur in Ausnahmefällen. Nachdem bei einer europaweiten Ausschreibung der Zuschlag erfolgt war, wurde die kostenlose Beratungs-Hotline wieder freigeschaltet. (de)
  • Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland gemeinnützige GmbH (UPD) dient der Verbraucher- und Patientenberatung. Die UPD wurde seit dem 1. Januar 2000 als Modellvorhaben betrieben (gemäß § 65b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)). Seit dem 1. Januar 2011 wurde die UPD nicht mehr als Modellvorhaben, sondern in der Regelversorgung betrieben (gesetzliche Änderung durch das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)). Bis zur Klärung der weiteren Trägerschaft im Januar 2011 erfolgte eine Beratung nur in Ausnahmefällen. Nachdem bei einer europaweiten Ausschreibung der Zuschlag erfolgt war, wurde die kostenlose Beratungs-Hotline wieder freigeschaltet. (de)
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