Das deutsche Umweltinformationsgesetz (UIG) hat das Ziel, den freien Zugang zu Umweltinformationen zu schaffen und Umweltinformationen zu verbreiten. Es gilt unmittelbar für informationspflichtige Stellen des Bundes. Die Umweltinformationsgesetze der Länder gelten für informationspflichtige Stellen der jeweiligen Bundesländer und verweisen entweder auf das UIG oder regeln eigenständig den gleichen Sachverhalt.