Als Treppenhaus (Österreich: Stiegenhaus; Bauordnungsrecht: Treppenraum) bezeichnet man einen Gebäudeteil oder den Raum in einem Gebäude, in dem sich eine Treppe befindet, die mehrere Geschosse vertikal miteinander verbindet. Das Treppenhaus dient der vertikalen Erschließung aller angeschlossenen Ebenen eines mehrgeschossigen Gebäudes und ist dessen funktionaler Bestandteil. Im oder am Treppenhaus sind oft auch die Zugänge zu den Aufzugsanlagen untergebracht.

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  • Als Treppenhaus (Österreich: Stiegenhaus; Bauordnungsrecht: Treppenraum) bezeichnet man einen Gebäudeteil oder den Raum in einem Gebäude, in dem sich eine Treppe befindet, die mehrere Geschosse vertikal miteinander verbindet. Das Treppenhaus dient der vertikalen Erschließung aller angeschlossenen Ebenen eines mehrgeschossigen Gebäudes und ist dessen funktionaler Bestandteil. Im oder am Treppenhaus sind oft auch die Zugänge zu den Aufzugsanlagen untergebracht. (de)
  • Als Treppenhaus (Österreich: Stiegenhaus; Bauordnungsrecht: Treppenraum) bezeichnet man einen Gebäudeteil oder den Raum in einem Gebäude, in dem sich eine Treppe befindet, die mehrere Geschosse vertikal miteinander verbindet. Das Treppenhaus dient der vertikalen Erschließung aller angeschlossenen Ebenen eines mehrgeschossigen Gebäudes und ist dessen funktionaler Bestandteil. Im oder am Treppenhaus sind oft auch die Zugänge zu den Aufzugsanlagen untergebracht. (de)
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  • Als Treppenhaus (Österreich: Stiegenhaus; Bauordnungsrecht: Treppenraum) bezeichnet man einen Gebäudeteil oder den Raum in einem Gebäude, in dem sich eine Treppe befindet, die mehrere Geschosse vertikal miteinander verbindet. Das Treppenhaus dient der vertikalen Erschließung aller angeschlossenen Ebenen eines mehrgeschossigen Gebäudes und ist dessen funktionaler Bestandteil. Im oder am Treppenhaus sind oft auch die Zugänge zu den Aufzugsanlagen untergebracht. (de)
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  • Treppenhaus (de)
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