Totschlag bezeichnet im deutschen Strafrecht die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die weder die Strafdrohung erhöhenden Kriterien für Mord noch die privilegierenden und damit die Strafdrohung mindernden für eine Tötung auf Verlangen erfüllt.

Property Value
dbo:abstract
  • Totschlag bezeichnet im deutschen Strafrecht die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die weder die Strafdrohung erhöhenden Kriterien für Mord noch die privilegierenden und damit die Strafdrohung mindernden für eine Tötung auf Verlangen erfüllt. (de)
  • Totschlag bezeichnet im deutschen Strafrecht die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die weder die Strafdrohung erhöhenden Kriterien für Mord noch die privilegierenden und damit die Strafdrohung mindernden für eine Tötung auf Verlangen erfüllt. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 6570225 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 157677277 (xsd:integer)
dct:subject
rdfs:comment
  • Totschlag bezeichnet im deutschen Strafrecht die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die weder die Strafdrohung erhöhenden Kriterien für Mord noch die privilegierenden und damit die Strafdrohung mindernden für eine Tötung auf Verlangen erfüllt. (de)
  • Totschlag bezeichnet im deutschen Strafrecht die vorsätzliche Tötung eines Menschen, die weder die Strafdrohung erhöhenden Kriterien für Mord noch die privilegierenden und damit die Strafdrohung mindernden für eine Tötung auf Verlangen erfüllt. (de)
rdfs:label
  • Totschlag (Deutschland) (de)
  • Totschlag (Deutschland) (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is dbo:wikiPageDisambiguates of
is foaf:primaryTopic of