Als Totalverweigerung oder genauer totale Kriegsdienstverweigerung bezeichnet man in Deutschland die Verweigerung jeder öffentlichen Dienstverpflichtung, insbesondere des Militärdienstes (Wehrdienst) und aller denkbaren Ersatzdienste (Zivildienst). Damit geht die Totalverweigerung über das im deutschen Grundgesetz im Art. 4 gewährleistete Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen hinaus.

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  • Als Totalverweigerung oder genauer totale Kriegsdienstverweigerung bezeichnet man in Deutschland die Verweigerung jeder öffentlichen Dienstverpflichtung, insbesondere des Militärdienstes (Wehrdienst) und aller denkbaren Ersatzdienste (Zivildienst). Damit geht die Totalverweigerung über das im deutschen Grundgesetz im Art. 4 gewährleistete Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen hinaus. Die Verweigerung der von einem Staat bzw. einer staatlichen Instanz auferlegten allgemeinen Wehrpflicht ist Protest und Zurückweisung gegen das, was von den Totalverweigerern als „staatlicher Zwangsdienst“ und „staatliche Bevormundung“ grundsätzlich abgelehnt wird. Sie betrachten die TKDV als eine Form des zivilen Ungehorsams. In Ländern mit Wehrpflicht ist diese Form der Verweigerung mit strafrechtlichen Konsequenzen belegt. (de)
  • Als Totalverweigerung oder genauer totale Kriegsdienstverweigerung bezeichnet man in Deutschland die Verweigerung jeder öffentlichen Dienstverpflichtung, insbesondere des Militärdienstes (Wehrdienst) und aller denkbaren Ersatzdienste (Zivildienst). Damit geht die Totalverweigerung über das im deutschen Grundgesetz im Art. 4 gewährleistete Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen hinaus. Die Verweigerung der von einem Staat bzw. einer staatlichen Instanz auferlegten allgemeinen Wehrpflicht ist Protest und Zurückweisung gegen das, was von den Totalverweigerern als „staatlicher Zwangsdienst“ und „staatliche Bevormundung“ grundsätzlich abgelehnt wird. Sie betrachten die TKDV als eine Form des zivilen Ungehorsams. In Ländern mit Wehrpflicht ist diese Form der Verweigerung mit strafrechtlichen Konsequenzen belegt. (de)
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  • Als Totalverweigerung oder genauer totale Kriegsdienstverweigerung bezeichnet man in Deutschland die Verweigerung jeder öffentlichen Dienstverpflichtung, insbesondere des Militärdienstes (Wehrdienst) und aller denkbaren Ersatzdienste (Zivildienst). Damit geht die Totalverweigerung über das im deutschen Grundgesetz im Art. 4 gewährleistete Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen hinaus. (de)
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  • Totalverweigerung (de)
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