Das Brandenburgische Toleranzedikt wurde 1664 von Kurfürst Friedrich Wilhelm I. erlassen und regelte die Beziehungen der lutherischen und reformierten Konfessionen auf landesherrlicher Basis. * Das Edikt verbot den Lutheranern und den Reformierten (Calvinisten), namentlich ihren Theologen, öffentliche Kritik von der Kanzel an den Lehren der jeweils Andersgläubigen zu üben. * Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche wurden in ihrer Geltung eingeschränkt hinsichtlich der Abgrenzungen gegenüber der calvinistischen Lehre. Faktisch wurde damit die Geltung der Konkordienformel aufgehoben.

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  • Das Brandenburgische Toleranzedikt wurde 1664 von Kurfürst Friedrich Wilhelm I. erlassen und regelte die Beziehungen der lutherischen und reformierten Konfessionen auf landesherrlicher Basis. * Das Edikt verbot den Lutheranern und den Reformierten (Calvinisten), namentlich ihren Theologen, öffentliche Kritik von der Kanzel an den Lehren der jeweils Andersgläubigen zu üben. * Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche wurden in ihrer Geltung eingeschränkt hinsichtlich der Abgrenzungen gegenüber der calvinistischen Lehre. Faktisch wurde damit die Geltung der Konkordienformel aufgehoben. Im Edikt des reformierten Kurfürsten erblickte ein Teil der lutherischen Theologen eine Benachteiligung der eigenen Partei und leistete erbitterte Gegenwehr. (de)
  • Das Brandenburgische Toleranzedikt wurde 1664 von Kurfürst Friedrich Wilhelm I. erlassen und regelte die Beziehungen der lutherischen und reformierten Konfessionen auf landesherrlicher Basis. * Das Edikt verbot den Lutheranern und den Reformierten (Calvinisten), namentlich ihren Theologen, öffentliche Kritik von der Kanzel an den Lehren der jeweils Andersgläubigen zu üben. * Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche wurden in ihrer Geltung eingeschränkt hinsichtlich der Abgrenzungen gegenüber der calvinistischen Lehre. Faktisch wurde damit die Geltung der Konkordienformel aufgehoben. Im Edikt des reformierten Kurfürsten erblickte ein Teil der lutherischen Theologen eine Benachteiligung der eigenen Partei und leistete erbitterte Gegenwehr. (de)
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  • Das Brandenburgische Toleranzedikt wurde 1664 von Kurfürst Friedrich Wilhelm I. erlassen und regelte die Beziehungen der lutherischen und reformierten Konfessionen auf landesherrlicher Basis. * Das Edikt verbot den Lutheranern und den Reformierten (Calvinisten), namentlich ihren Theologen, öffentliche Kritik von der Kanzel an den Lehren der jeweils Andersgläubigen zu üben. * Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche wurden in ihrer Geltung eingeschränkt hinsichtlich der Abgrenzungen gegenüber der calvinistischen Lehre. Faktisch wurde damit die Geltung der Konkordienformel aufgehoben. (de)
  • Das Brandenburgische Toleranzedikt wurde 1664 von Kurfürst Friedrich Wilhelm I. erlassen und regelte die Beziehungen der lutherischen und reformierten Konfessionen auf landesherrlicher Basis. * Das Edikt verbot den Lutheranern und den Reformierten (Calvinisten), namentlich ihren Theologen, öffentliche Kritik von der Kanzel an den Lehren der jeweils Andersgläubigen zu üben. * Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche wurden in ihrer Geltung eingeschränkt hinsichtlich der Abgrenzungen gegenüber der calvinistischen Lehre. Faktisch wurde damit die Geltung der Konkordienformel aufgehoben. (de)
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  • Toleranzedikt (Brandenburg) (de)
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