Die Todesstrafe ist die Tötung eines Menschen als Strafe für einen in einem Strafgesetz definierten Straftatbestand, dessen er für schuldig befunden wurde. Ihr geht in der Regel ein Todesurteil nach einem Gerichtsverfahren voraus, das mit der Hinrichtung des Verurteilten vollstreckt wird.

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  • Die Todesstrafe ist die Tötung eines Menschen als Strafe für einen in einem Strafgesetz definierten Straftatbestand, dessen er für schuldig befunden wurde. Ihr geht in der Regel ein Todesurteil nach einem Gerichtsverfahren voraus, das mit der Hinrichtung des Verurteilten vollstreckt wird. Seit Jahrtausenden werden Personen hingerichtet, deren Taten nach kodifizierten Strafbestimmungen als besonders schwere Verbrechen gelten. Im 18. Jahrhundert in Europa stellten Humanisten das Recht der Machthaber dazu in Frage; einige Staaten schafften die Todesstrafe ab. Ihre allgemeine Abschaffung wurde erstmals 1795 in Frankreich gefordert. Seit 1945 wurde sie von immer mehr Staaten abgeschafft: darunter Deutschland mit Art. 102 des Grundgesetzes, die Schweiz mit Art. 10 Abs. 1 der Bundesverfassung und Österreich mit Art. 85 des Bundes-Verfassungsgesetzes. Heute ist die Todesstrafe ethisch, strafrechtlich und praktisch umstritten; sie gilt vielfach als unvereinbar mit den Menschenrechten. Viele Nichtregierungsorganisationen setzen sich für ihre weltweite Abschaffung ein. Als Schritt zu diesem Ziel fordert die Generalversammlung der Vereinten Nationen seit 2007, Hinrichtungen weltweit auszusetzen (Moratorium). (de)
  • Die Todesstrafe ist die Tötung eines Menschen als Strafe für einen in einem Strafgesetz definierten Straftatbestand, dessen er für schuldig befunden wurde. Ihr geht in der Regel ein Todesurteil nach einem Gerichtsverfahren voraus, das mit der Hinrichtung des Verurteilten vollstreckt wird. Seit Jahrtausenden werden Personen hingerichtet, deren Taten nach kodifizierten Strafbestimmungen als besonders schwere Verbrechen gelten. Im 18. Jahrhundert in Europa stellten Humanisten das Recht der Machthaber dazu in Frage; einige Staaten schafften die Todesstrafe ab. Ihre allgemeine Abschaffung wurde erstmals 1795 in Frankreich gefordert. Seit 1945 wurde sie von immer mehr Staaten abgeschafft: darunter Deutschland mit Art. 102 des Grundgesetzes, die Schweiz mit Art. 10 Abs. 1 der Bundesverfassung und Österreich mit Art. 85 des Bundes-Verfassungsgesetzes. Heute ist die Todesstrafe ethisch, strafrechtlich und praktisch umstritten; sie gilt vielfach als unvereinbar mit den Menschenrechten. Viele Nichtregierungsorganisationen setzen sich für ihre weltweite Abschaffung ein. Als Schritt zu diesem Ziel fordert die Generalversammlung der Vereinten Nationen seit 2007, Hinrichtungen weltweit auszusetzen (Moratorium). (de)
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