Das Terrorismusbekämpfungsgesetz ist ein Antiterrorgesetz, das als deutsches Bundesgesetz Bestimmungen zur Bekämpfung des Terrorismus mit Innen- und Außenwirkung enthält. Es entstand nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 als Teil eines Anti-Terror-Paketes und enthält zahlreiche Änderungen anderer Bundesgesetze. Das Gesetz ist ein Artikelgesetz, das mehrere Änderungen an verschiedenen Gesetzen zur Inneren Sicherheit vornahm. Dabei wurden insbesondere die Befugnisse der Geheimdienste erweitert, das Grundrecht auf das Post- und Fernmeldegeheimnis weiter eingeschränkt, die Voraussetzungen für die Einführung von Ausweisdokumenten mit biometrischen Merkmalen und die Vorschriften des Ausländerrechts verschärft. Die in Artikel 22 Abs. 3 geforderte Evaluation lag dem Innenausschuss des Bu

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  • Das Terrorismusbekämpfungsgesetz ist ein Antiterrorgesetz, das als deutsches Bundesgesetz Bestimmungen zur Bekämpfung des Terrorismus mit Innen- und Außenwirkung enthält. Es entstand nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 als Teil eines Anti-Terror-Paketes und enthält zahlreiche Änderungen anderer Bundesgesetze. Das Gesetz ist ein Artikelgesetz, das mehrere Änderungen an verschiedenen Gesetzen zur Inneren Sicherheit vornahm. Dabei wurden insbesondere die Befugnisse der Geheimdienste erweitert, das Grundrecht auf das Post- und Fernmeldegeheimnis weiter eingeschränkt, die Voraussetzungen für die Einführung von Ausweisdokumenten mit biometrischen Merkmalen und die Vorschriften des Ausländerrechts verschärft. Die in Artikel 22 Abs. 3 geforderte Evaluation lag dem Innenausschuss des Bundestags fristgerecht vor (Dok.-Nr.: 15(4)218). (de)
  • Das Terrorismusbekämpfungsgesetz ist ein Antiterrorgesetz, das als deutsches Bundesgesetz Bestimmungen zur Bekämpfung des Terrorismus mit Innen- und Außenwirkung enthält. Es entstand nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 als Teil eines Anti-Terror-Paketes und enthält zahlreiche Änderungen anderer Bundesgesetze. Das Gesetz ist ein Artikelgesetz, das mehrere Änderungen an verschiedenen Gesetzen zur Inneren Sicherheit vornahm. Dabei wurden insbesondere die Befugnisse der Geheimdienste erweitert, das Grundrecht auf das Post- und Fernmeldegeheimnis weiter eingeschränkt, die Voraussetzungen für die Einführung von Ausweisdokumenten mit biometrischen Merkmalen und die Vorschriften des Ausländerrechts verschärft. Die in Artikel 22 Abs. 3 geforderte Evaluation lag dem Innenausschuss des Bundestags fristgerecht vor (Dok.-Nr.: 15(4)218). (de)
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  • Terrorismusbekämpfungsgesetz
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  • Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus
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  • Das Terrorismusbekämpfungsgesetz ist ein Antiterrorgesetz, das als deutsches Bundesgesetz Bestimmungen zur Bekämpfung des Terrorismus mit Innen- und Außenwirkung enthält. Es entstand nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 als Teil eines Anti-Terror-Paketes und enthält zahlreiche Änderungen anderer Bundesgesetze. Das Gesetz ist ein Artikelgesetz, das mehrere Änderungen an verschiedenen Gesetzen zur Inneren Sicherheit vornahm. Dabei wurden insbesondere die Befugnisse der Geheimdienste erweitert, das Grundrecht auf das Post- und Fernmeldegeheimnis weiter eingeschränkt, die Voraussetzungen für die Einführung von Ausweisdokumenten mit biometrischen Merkmalen und die Vorschriften des Ausländerrechts verschärft. Die in Artikel 22 Abs. 3 geforderte Evaluation lag dem Innenausschuss des Bu (de)
  • Das Terrorismusbekämpfungsgesetz ist ein Antiterrorgesetz, das als deutsches Bundesgesetz Bestimmungen zur Bekämpfung des Terrorismus mit Innen- und Außenwirkung enthält. Es entstand nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 als Teil eines Anti-Terror-Paketes und enthält zahlreiche Änderungen anderer Bundesgesetze. Das Gesetz ist ein Artikelgesetz, das mehrere Änderungen an verschiedenen Gesetzen zur Inneren Sicherheit vornahm. Dabei wurden insbesondere die Befugnisse der Geheimdienste erweitert, das Grundrecht auf das Post- und Fernmeldegeheimnis weiter eingeschränkt, die Voraussetzungen für die Einführung von Ausweisdokumenten mit biometrischen Merkmalen und die Vorschriften des Ausländerrechts verschärft. Die in Artikel 22 Abs. 3 geforderte Evaluation lag dem Innenausschuss des Bu (de)
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  • Terrorismusbekämpfungsgesetz (de)
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