Die Technischen Regeln für Aufzüge (TRA) waren für Aufzugsanlagen in Deutschland bis 2011 gültige Betriebsvorschriften. Sie wurden vom Deutschen Aufzugsausschuss (DAA) erarbeitet und herausgegeben und gaben den Stand der Technik wieder. Im Gemeinsamen Ministerialblatt vom 2. März 2011 (GMBl. Nr.8, S. 161) wurde die ersatzlose Aufhebung aller technischen Regeln für Aufzüge (TRA) bekannt gemacht. Mit der europäischen Harmonisierung wurde ein nationales Regelwerk überflüssig.

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  • Die Technischen Regeln für Aufzüge (TRA) waren für Aufzugsanlagen in Deutschland bis 2011 gültige Betriebsvorschriften. Sie wurden vom Deutschen Aufzugsausschuss (DAA) erarbeitet und herausgegeben und gaben den Stand der Technik wieder. Im Gemeinsamen Ministerialblatt vom 2. März 2011 (GMBl. Nr.8, S. 161) wurde die ersatzlose Aufhebung aller technischen Regeln für Aufzüge (TRA) bekannt gemacht. Mit der europäischen Harmonisierung wurde ein nationales Regelwerk überflüssig. (de)
  • Die Technischen Regeln für Aufzüge (TRA) waren für Aufzugsanlagen in Deutschland bis 2011 gültige Betriebsvorschriften. Sie wurden vom Deutschen Aufzugsausschuss (DAA) erarbeitet und herausgegeben und gaben den Stand der Technik wieder. Im Gemeinsamen Ministerialblatt vom 2. März 2011 (GMBl. Nr.8, S. 161) wurde die ersatzlose Aufhebung aller technischen Regeln für Aufzüge (TRA) bekannt gemacht. Mit der europäischen Harmonisierung wurde ein nationales Regelwerk überflüssig. (de)
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  • Technische Regeln für Aufzüge (de)
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