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- Tatsachenbehauptung ist ein Rechtsbegriff zur Unterscheidung bestimmter Äußerungen im Zusammenhang mit Äußerungsdelikten in der Rechtswissenschaft. Eine Tatsachenbehauptung bezieht sich auf objektive Umstände in der Wirklichkeit, die dem Beweis vor einem Gericht zugänglich sind, also etwa durch Urkunden, Zeugen oder Sachverständige bestätigt oder widerlegt werden können. Dagegen ist ein Fakt im Sinne der Rechtsprechung ein tatsächlich bewiesener Zustand. In Abgrenzung dazu ist eine Meinungsäußerung oder eine sonstige Wertung oder Prognose eine subjektive, nicht verifizierbare Äußerung, die grundsätzlich der Meinungsfreiheit unterfällt. (de)
- Tatsachenbehauptung ist ein Rechtsbegriff zur Unterscheidung bestimmter Äußerungen im Zusammenhang mit Äußerungsdelikten in der Rechtswissenschaft. Eine Tatsachenbehauptung bezieht sich auf objektive Umstände in der Wirklichkeit, die dem Beweis vor einem Gericht zugänglich sind, also etwa durch Urkunden, Zeugen oder Sachverständige bestätigt oder widerlegt werden können. Dagegen ist ein Fakt im Sinne der Rechtsprechung ein tatsächlich bewiesener Zustand. In Abgrenzung dazu ist eine Meinungsäußerung oder eine sonstige Wertung oder Prognose eine subjektive, nicht verifizierbare Äußerung, die grundsätzlich der Meinungsfreiheit unterfällt. (de)
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- Tatsachenbehauptung ist ein Rechtsbegriff zur Unterscheidung bestimmter Äußerungen im Zusammenhang mit Äußerungsdelikten in der Rechtswissenschaft. Eine Tatsachenbehauptung bezieht sich auf objektive Umstände in der Wirklichkeit, die dem Beweis vor einem Gericht zugänglich sind, also etwa durch Urkunden, Zeugen oder Sachverständige bestätigt oder widerlegt werden können. Dagegen ist ein Fakt im Sinne der Rechtsprechung ein tatsächlich bewiesener Zustand. (de)
- Tatsachenbehauptung ist ein Rechtsbegriff zur Unterscheidung bestimmter Äußerungen im Zusammenhang mit Äußerungsdelikten in der Rechtswissenschaft. Eine Tatsachenbehauptung bezieht sich auf objektive Umstände in der Wirklichkeit, die dem Beweis vor einem Gericht zugänglich sind, also etwa durch Urkunden, Zeugen oder Sachverständige bestätigt oder widerlegt werden können. Dagegen ist ein Fakt im Sinne der Rechtsprechung ein tatsächlich bewiesener Zustand. (de)
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- Tatsachenbehauptung (de)
- Tatsachenbehauptung (de)
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