Take-or-Pay-Verträge, kurz ToP-Verträge, sind Lieferverträge in der Gaswirtschaft in denen sich der Verkäufer verpflichtet, Gas bis zu einer festgelegten Menge zu liefern und der Käufer sich verpflichtet, diese Menge zu bezahlen, unabhängig davon, ob er diese Menge auch tatsächlich abgenommen hat.

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  • Take-or-Pay-Verträge, kurz ToP-Verträge, sind Lieferverträge in der Gaswirtschaft in denen sich der Verkäufer verpflichtet, Gas bis zu einer festgelegten Menge zu liefern und der Käufer sich verpflichtet, diese Menge zu bezahlen, unabhängig davon, ob er diese Menge auch tatsächlich abgenommen hat. Solche Take-or-Pay-Verträge haben bei Großabnehmern häufig sehr lange Laufzeiten von bis zu 25 Jahren. Aufgrund dieser langen Laufzeiten werden in der Regel keine festen Preise vereinbart. Stattdessen werden Preisanpassungen vorgenommen oder Bedingungen für Nachverhandlungen spezifiziert. Die Bestimmung des Preises erfolgt dabei häufig durch eine sogenannte Netback-Rechnung. Der Netback-Marktwert für eine spezifische Kundengruppe errechnet sich am Importpunkt durch den niedrigsten Preis eines konkurrierenden Energieträgers (z. B. den Preisen für Rohöl, Heizöl, Kohle) abzüglich der Kosten für Transport, Speicherung, Messung, Steuern etc. Der Entwicklung des gewichteten, durchschnittlichen Netback-Wertes aller Gaskundengruppen ergibt die Preisgleitklausel des Gasimportvertrages. Durch diese Art der Preisgestaltung, die sich an den Preisen konkurrierender Energieträger orientiert, ist eine möglichst hohe Auslastung der Pipelineinfrastruktur sichergestellt. Zudem führt diese Preisgestaltung zu einer speziellen Risikoallokation zwischen Produzenten und Importeuren. Dabei liegen die Risiken der Gaswirtschaft zum einen in der Entwicklung der Preise von Konkurrenzenergieträgern und zum anderen in einem allgemeinen Marktrisiko, das durch unvorhergesehene Konjunkturschwankungen, Veränderungen der Präferenzen sowie durch technische Entwicklungen und durch die Konkurrenzsituation zwischen den Unternehmen der Gaswirtschaft entsteht. Durch die Weitergabe von Preisschwankungen der konkurrierenden Energieträger an die Produzenten tragen diese das Preisrisiko, während die Importeure das Mengenrisiko durch veränderte Marktbedingungen tragen. Dieses Mengenrisiko konnte in der Vergangenheit noch zusätzlich reduziert werden, indem der Zugang zu den Transport- und Verteilungsnetzen in einem bestimmten Versorgungsgebiet immer nur einer bestimmten Unternehmung offenstand und Dritten völlig verwehrt werden konnte. Die Importeure konnten so die langfristig anfallende Nachfrage relativ sicher prognostizieren und ihr Mengenrisiko reduzieren. Durch die Einführung eines Gas-zu-Gas-Wettbewerbs oder eines sog. Third Party Access (d. h. der Öffnung des Zugangs zu den Transportnetzen für Dritte) entfällt diese Möglichkeit jedoch (zumindest teilweise), da dann Dritten der Zugang zu einem Versorgungsgebiet offensteht. Die Existenz von ToP-Verträgen scheint dadurch in Frage gestellt. (de)
  • Take-or-Pay-Verträge, kurz ToP-Verträge, sind Lieferverträge in der Gaswirtschaft in denen sich der Verkäufer verpflichtet, Gas bis zu einer festgelegten Menge zu liefern und der Käufer sich verpflichtet, diese Menge zu bezahlen, unabhängig davon, ob er diese Menge auch tatsächlich abgenommen hat. Solche Take-or-Pay-Verträge haben bei Großabnehmern häufig sehr lange Laufzeiten von bis zu 25 Jahren. Aufgrund dieser langen Laufzeiten werden in der Regel keine festen Preise vereinbart. Stattdessen werden Preisanpassungen vorgenommen oder Bedingungen für Nachverhandlungen spezifiziert. Die Bestimmung des Preises erfolgt dabei häufig durch eine sogenannte Netback-Rechnung. Der Netback-Marktwert für eine spezifische Kundengruppe errechnet sich am Importpunkt durch den niedrigsten Preis eines konkurrierenden Energieträgers (z. B. den Preisen für Rohöl, Heizöl, Kohle) abzüglich der Kosten für Transport, Speicherung, Messung, Steuern etc. Der Entwicklung des gewichteten, durchschnittlichen Netback-Wertes aller Gaskundengruppen ergibt die Preisgleitklausel des Gasimportvertrages. Durch diese Art der Preisgestaltung, die sich an den Preisen konkurrierender Energieträger orientiert, ist eine möglichst hohe Auslastung der Pipelineinfrastruktur sichergestellt. Zudem führt diese Preisgestaltung zu einer speziellen Risikoallokation zwischen Produzenten und Importeuren. Dabei liegen die Risiken der Gaswirtschaft zum einen in der Entwicklung der Preise von Konkurrenzenergieträgern und zum anderen in einem allgemeinen Marktrisiko, das durch unvorhergesehene Konjunkturschwankungen, Veränderungen der Präferenzen sowie durch technische Entwicklungen und durch die Konkurrenzsituation zwischen den Unternehmen der Gaswirtschaft entsteht. Durch die Weitergabe von Preisschwankungen der konkurrierenden Energieträger an die Produzenten tragen diese das Preisrisiko, während die Importeure das Mengenrisiko durch veränderte Marktbedingungen tragen. Dieses Mengenrisiko konnte in der Vergangenheit noch zusätzlich reduziert werden, indem der Zugang zu den Transport- und Verteilungsnetzen in einem bestimmten Versorgungsgebiet immer nur einer bestimmten Unternehmung offenstand und Dritten völlig verwehrt werden konnte. Die Importeure konnten so die langfristig anfallende Nachfrage relativ sicher prognostizieren und ihr Mengenrisiko reduzieren. Durch die Einführung eines Gas-zu-Gas-Wettbewerbs oder eines sog. Third Party Access (d. h. der Öffnung des Zugangs zu den Transportnetzen für Dritte) entfällt diese Möglichkeit jedoch (zumindest teilweise), da dann Dritten der Zugang zu einem Versorgungsgebiet offensteht. Die Existenz von ToP-Verträgen scheint dadurch in Frage gestellt. (de)
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  • Take-or-Pay-Verträge, kurz ToP-Verträge, sind Lieferverträge in der Gaswirtschaft in denen sich der Verkäufer verpflichtet, Gas bis zu einer festgelegten Menge zu liefern und der Käufer sich verpflichtet, diese Menge zu bezahlen, unabhängig davon, ob er diese Menge auch tatsächlich abgenommen hat. (de)
  • Take-or-Pay-Verträge, kurz ToP-Verträge, sind Lieferverträge in der Gaswirtschaft in denen sich der Verkäufer verpflichtet, Gas bis zu einer festgelegten Menge zu liefern und der Käufer sich verpflichtet, diese Menge zu bezahlen, unabhängig davon, ob er diese Menge auch tatsächlich abgenommen hat. (de)
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  • Take-or-Pay-Vertrag (de)
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