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- Der Begriff synthetische Bewertungsmethode stammt aus der Stromversorgungsverordnung der Schweizerischen Elektrizitätskommission (ElCom). Artikel 13 Absatz 4 der StromVV sieht vor, falls die ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für bestehende Anlagen ausnahmsweise nicht mehr festgelegt werden können, dass diese nach der sog. synthetischen Methode (verbreitet auch synthetische Netzbewertung) zu berechnen sind. Im Rahmen dieser Methode werden die Wiederbeschaffungspreise transparent mit sachgerechten, offiziell ausgewiesenen Preisindizes auf den Anschaffungs- bzw. Herstellzeitpunkt zurückgerechnet. (de)
- Der Begriff synthetische Bewertungsmethode stammt aus der Stromversorgungsverordnung der Schweizerischen Elektrizitätskommission (ElCom). Artikel 13 Absatz 4 der StromVV sieht vor, falls die ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für bestehende Anlagen ausnahmsweise nicht mehr festgelegt werden können, dass diese nach der sog. synthetischen Methode (verbreitet auch synthetische Netzbewertung) zu berechnen sind. Im Rahmen dieser Methode werden die Wiederbeschaffungspreise transparent mit sachgerechten, offiziell ausgewiesenen Preisindizes auf den Anschaffungs- bzw. Herstellzeitpunkt zurückgerechnet. (de)
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- Der Begriff synthetische Bewertungsmethode stammt aus der Stromversorgungsverordnung der Schweizerischen Elektrizitätskommission (ElCom). Artikel 13 Absatz 4 der StromVV sieht vor, falls die ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für bestehende Anlagen ausnahmsweise nicht mehr festgelegt werden können, dass diese nach der sog. synthetischen Methode (verbreitet auch synthetische Netzbewertung) zu berechnen sind. Im Rahmen dieser Methode werden die Wiederbeschaffungspreise transparent mit sachgerechten, offiziell ausgewiesenen Preisindizes auf den Anschaffungs- bzw. Herstellzeitpunkt zurückgerechnet. (de)
- Der Begriff synthetische Bewertungsmethode stammt aus der Stromversorgungsverordnung der Schweizerischen Elektrizitätskommission (ElCom). Artikel 13 Absatz 4 der StromVV sieht vor, falls die ursprünglichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für bestehende Anlagen ausnahmsweise nicht mehr festgelegt werden können, dass diese nach der sog. synthetischen Methode (verbreitet auch synthetische Netzbewertung) zu berechnen sind. Im Rahmen dieser Methode werden die Wiederbeschaffungspreise transparent mit sachgerechten, offiziell ausgewiesenen Preisindizes auf den Anschaffungs- bzw. Herstellzeitpunkt zurückgerechnet. (de)
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- Synthetische Bewertungsmethode (de)
- Synthetische Bewertungsmethode (de)
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