Das Fremdwort Suprastruktur bezeichnet – als Gegenbegriff zu Infrastruktur – Oberbauten wie z. B. jegliche Arten von Gebäuden (Lagerhallen, Büro- und Wohngebäude etc.) sowie alle Arten von technischem Gerät (Krane, Rampen etc.) oberhalb der Kaikante. Die Verkehrsfläche auf dem Kai, Gleisanlagen und Zufahrten sowie der Kai selbst sowie das Hafenbecken davor sind ein Teil der Infrastruktur des Hafens und werden vom Grundeigentümer der Immobilie erstellt. Die Kaikrane und die Flurförderzeuge sind beweglich und somit keine Immobilie. Sie gehören also zur Suprastruktur des Hafens.

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  • Das Fremdwort Suprastruktur bezeichnet – als Gegenbegriff zu Infrastruktur – Oberbauten wie z. B. jegliche Arten von Gebäuden (Lagerhallen, Büro- und Wohngebäude etc.) sowie alle Arten von technischem Gerät (Krane, Rampen etc.) oberhalb der Kaikante. Die Verkehrsfläche auf dem Kai, Gleisanlagen und Zufahrten sowie der Kai selbst sowie das Hafenbecken davor sind ein Teil der Infrastruktur des Hafens und werden vom Grundeigentümer der Immobilie erstellt. Die Kaikrane und die Flurförderzeuge sind beweglich und somit keine Immobilie. Sie gehören also zur Suprastruktur des Hafens. (de)
  • Das Fremdwort Suprastruktur bezeichnet – als Gegenbegriff zu Infrastruktur – Oberbauten wie z. B. jegliche Arten von Gebäuden (Lagerhallen, Büro- und Wohngebäude etc.) sowie alle Arten von technischem Gerät (Krane, Rampen etc.) oberhalb der Kaikante. Die Verkehrsfläche auf dem Kai, Gleisanlagen und Zufahrten sowie der Kai selbst sowie das Hafenbecken davor sind ein Teil der Infrastruktur des Hafens und werden vom Grundeigentümer der Immobilie erstellt. Die Kaikrane und die Flurförderzeuge sind beweglich und somit keine Immobilie. Sie gehören also zur Suprastruktur des Hafens. (de)
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  • Das Fremdwort Suprastruktur bezeichnet – als Gegenbegriff zu Infrastruktur – Oberbauten wie z. B. jegliche Arten von Gebäuden (Lagerhallen, Büro- und Wohngebäude etc.) sowie alle Arten von technischem Gerät (Krane, Rampen etc.) oberhalb der Kaikante. Die Verkehrsfläche auf dem Kai, Gleisanlagen und Zufahrten sowie der Kai selbst sowie das Hafenbecken davor sind ein Teil der Infrastruktur des Hafens und werden vom Grundeigentümer der Immobilie erstellt. Die Kaikrane und die Flurförderzeuge sind beweglich und somit keine Immobilie. Sie gehören also zur Suprastruktur des Hafens. (de)
  • Das Fremdwort Suprastruktur bezeichnet – als Gegenbegriff zu Infrastruktur – Oberbauten wie z. B. jegliche Arten von Gebäuden (Lagerhallen, Büro- und Wohngebäude etc.) sowie alle Arten von technischem Gerät (Krane, Rampen etc.) oberhalb der Kaikante. Die Verkehrsfläche auf dem Kai, Gleisanlagen und Zufahrten sowie der Kai selbst sowie das Hafenbecken davor sind ein Teil der Infrastruktur des Hafens und werden vom Grundeigentümer der Immobilie erstellt. Die Kaikrane und die Flurförderzeuge sind beweglich und somit keine Immobilie. Sie gehören also zur Suprastruktur des Hafens. (de)
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  • Suprastruktur (de)
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