Ein Superädifikat bezeichnet in Österreich ein Bauwerk, das (mit Zustimmung des Grundeigentümers und regelmäßig gegen Entgelt) auf einem fremden Grundstück errichtet wird (sofern es sich nicht um ein Baurecht handelt) und "nicht stets darauf bleiben soll", beispielsweise Markt- und Praterhütten oder Gartenhäuschen. Diese "fehlende Belassungsabsicht" ist ein wichtiges Merkmal, wird aber in der Praxis nicht zu streng gehandhabt; das vielleicht bekannteste untypische Beispiel ist das ehemalige (bis 2013) Hauptgebäude der Wirtschaftsuniversität Wien.

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  • Ein Superädifikat bezeichnet in Österreich ein Bauwerk, das (mit Zustimmung des Grundeigentümers und regelmäßig gegen Entgelt) auf einem fremden Grundstück errichtet wird (sofern es sich nicht um ein Baurecht handelt) und "nicht stets darauf bleiben soll", beispielsweise Markt- und Praterhütten oder Gartenhäuschen. Diese "fehlende Belassungsabsicht" ist ein wichtiges Merkmal, wird aber in der Praxis nicht zu streng gehandhabt; das vielleicht bekannteste untypische Beispiel ist das ehemalige (bis 2013) Hauptgebäude der Wirtschaftsuniversität Wien. Anders als im gesetzlichen Normalfall fallen beim Superädifikat ausnahmsweise das Eigentum am Bauwerk und das Eigentum am Grundstück auseinander. Das Eigentum wird nicht im Grundbuch eingetragen sondern durch Urkundenhinterlegung erworben. Die nachträgliche Erzeugung eines Superädifikats ist nicht möglich. Es ist also nicht möglich, dass ein Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück sich bereits ein Gebäude befindet, dieses Gebäude als Superädifikat verkauft und das darunterliegende Grundstück behält. Im Volksmund besonders der Steiermark und Kärntens wird das Superädifikat auch Luftkeusche genannt, weil es als kleines Gebäude (vgl. Keusche) gedacht wird, welches ohne Grundeigentum, also quasi „in der Luft“ gebaut wird. Im deutschen Recht vergleichbar ist das Institut des Erbbaurechtes. Ein Beispiel für ein Superädifikat ist das im Wiener Prater stehende Kugelhaus Kugelmugel. (de)
  • Ein Superädifikat bezeichnet in Österreich ein Bauwerk, das (mit Zustimmung des Grundeigentümers und regelmäßig gegen Entgelt) auf einem fremden Grundstück errichtet wird (sofern es sich nicht um ein Baurecht handelt) und "nicht stets darauf bleiben soll", beispielsweise Markt- und Praterhütten oder Gartenhäuschen. Diese "fehlende Belassungsabsicht" ist ein wichtiges Merkmal, wird aber in der Praxis nicht zu streng gehandhabt; das vielleicht bekannteste untypische Beispiel ist das ehemalige (bis 2013) Hauptgebäude der Wirtschaftsuniversität Wien. Anders als im gesetzlichen Normalfall fallen beim Superädifikat ausnahmsweise das Eigentum am Bauwerk und das Eigentum am Grundstück auseinander. Das Eigentum wird nicht im Grundbuch eingetragen sondern durch Urkundenhinterlegung erworben. Die nachträgliche Erzeugung eines Superädifikats ist nicht möglich. Es ist also nicht möglich, dass ein Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück sich bereits ein Gebäude befindet, dieses Gebäude als Superädifikat verkauft und das darunterliegende Grundstück behält. Im Volksmund besonders der Steiermark und Kärntens wird das Superädifikat auch Luftkeusche genannt, weil es als kleines Gebäude (vgl. Keusche) gedacht wird, welches ohne Grundeigentum, also quasi „in der Luft“ gebaut wird. Im deutschen Recht vergleichbar ist das Institut des Erbbaurechtes. Ein Beispiel für ein Superädifikat ist das im Wiener Prater stehende Kugelhaus Kugelmugel. (de)
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  • Ein Superädifikat bezeichnet in Österreich ein Bauwerk, das (mit Zustimmung des Grundeigentümers und regelmäßig gegen Entgelt) auf einem fremden Grundstück errichtet wird (sofern es sich nicht um ein Baurecht handelt) und "nicht stets darauf bleiben soll", beispielsweise Markt- und Praterhütten oder Gartenhäuschen. Diese "fehlende Belassungsabsicht" ist ein wichtiges Merkmal, wird aber in der Praxis nicht zu streng gehandhabt; das vielleicht bekannteste untypische Beispiel ist das ehemalige (bis 2013) Hauptgebäude der Wirtschaftsuniversität Wien. (de)
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  • Superädifikat (de)
  • Superädifikat (de)
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