Eine Subvention (von lat. subvenire = „zu Hilfe kommen“) ist eine Leistung aus öffentlichen Mitteln an Betriebe oder Unternehmen. Subventionen sind wirtschaftspolitische Eingriffe in das Marktgeschehen, mit denen ein bestimmtes Verhalten der Marktteilnehmer gefördert werden soll. Die Definition des Begriffes Subvention ist zwischen Juristen und Ökonomen umstritten. Einigkeit besteht darüber, dass sozialstaatliche Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, BAföG oder Rentenzuschüsse im juristischen Sinne keine Subventionen sind.

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  • Eine Subvention (von lat. subvenire = „zu Hilfe kommen“) ist eine Leistung aus öffentlichen Mitteln an Betriebe oder Unternehmen. Subventionen sind wirtschaftspolitische Eingriffe in das Marktgeschehen, mit denen ein bestimmtes Verhalten der Marktteilnehmer gefördert werden soll. Die Definition des Begriffes Subvention ist zwischen Juristen und Ökonomen umstritten. Einigkeit besteht darüber, dass sozialstaatliche Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, BAföG oder Rentenzuschüsse im juristischen Sinne keine Subventionen sind. Eine international gültige Definition des Subventionsbegriffes gibt es indessen noch nicht. Eine solche wäre wünschenswert, um den Begriff klar vom Dumping abzugrenzen, das als „Preisdiskriminierung zwischen nationalen Märkten“ oder als „das Verbringen von Waren eines Landes auf den Markt eines anderen Landes unter ihrem normalen Wert“ definiert wird. (de)
  • Eine Subvention (von lat. subvenire = „zu Hilfe kommen“) ist eine Leistung aus öffentlichen Mitteln an Betriebe oder Unternehmen. Subventionen sind wirtschaftspolitische Eingriffe in das Marktgeschehen, mit denen ein bestimmtes Verhalten der Marktteilnehmer gefördert werden soll. Die Definition des Begriffes Subvention ist zwischen Juristen und Ökonomen umstritten. Einigkeit besteht darüber, dass sozialstaatliche Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, BAföG oder Rentenzuschüsse im juristischen Sinne keine Subventionen sind. Eine international gültige Definition des Subventionsbegriffes gibt es indessen noch nicht. Eine solche wäre wünschenswert, um den Begriff klar vom Dumping abzugrenzen, das als „Preisdiskriminierung zwischen nationalen Märkten“ oder als „das Verbringen von Waren eines Landes auf den Markt eines anderen Landes unter ihrem normalen Wert“ definiert wird. (de)
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  • Eine Subvention (von lat. subvenire = „zu Hilfe kommen“) ist eine Leistung aus öffentlichen Mitteln an Betriebe oder Unternehmen. Subventionen sind wirtschaftspolitische Eingriffe in das Marktgeschehen, mit denen ein bestimmtes Verhalten der Marktteilnehmer gefördert werden soll. Die Definition des Begriffes Subvention ist zwischen Juristen und Ökonomen umstritten. Einigkeit besteht darüber, dass sozialstaatliche Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II, BAföG oder Rentenzuschüsse im juristischen Sinne keine Subventionen sind. (de)
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  • Subvention (de)
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