Die Störung der Totenruhe ist der Rechtsbegriff für Leichenschändung. Nach deutschem Strafrecht wird sie bei einem vorsätzlichen Tatbestand mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft; auch der Versuch ist strafbar.

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  • Die Störung der Totenruhe ist der Rechtsbegriff für Leichenschändung. Nach deutschem Strafrecht wird sie bei einem vorsätzlichen Tatbestand mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft; auch der Versuch ist strafbar. (de)
  • Die Störung der Totenruhe ist der Rechtsbegriff für Leichenschändung. Nach deutschem Strafrecht wird sie bei einem vorsätzlichen Tatbestand mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft; auch der Versuch ist strafbar. (de)
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  • Die Störung der Totenruhe ist der Rechtsbegriff für Leichenschändung. Nach deutschem Strafrecht wird sie bei einem vorsätzlichen Tatbestand mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft; auch der Versuch ist strafbar. (de)
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  • Störung der Totenruhe (de)
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