Sturzgeburt ist ein Begriff der Rechtsmedizin. Er bezeichnet das Stürzen des Kindes aus dem Geburtskanal der Mutter. Wichtig ist gegebenenfalls die Klärung der Frage, ob ein Neugeborenes an den Folgen einer Sturzgeburt verletzt worden oder gestorben sein kann, oder an den Folgen von Misshandlungen durch die Mutter oder Dritte. Eine Sturzgeburt kann auch im Zusammenhang mit einer überstürzten Geburt auftreten, die Begriffe sind aber nicht synonym.

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  • Sturzgeburt ist ein Begriff der Rechtsmedizin. Er bezeichnet das Stürzen des Kindes aus dem Geburtskanal der Mutter. Wichtig ist gegebenenfalls die Klärung der Frage, ob ein Neugeborenes an den Folgen einer Sturzgeburt verletzt worden oder gestorben sein kann, oder an den Folgen von Misshandlungen durch die Mutter oder Dritte. Eine Sturzgeburt kann auch im Zusammenhang mit einer überstürzten Geburt auftreten, die Begriffe sind aber nicht synonym. (de)
  • Sturzgeburt ist ein Begriff der Rechtsmedizin. Er bezeichnet das Stürzen des Kindes aus dem Geburtskanal der Mutter. Wichtig ist gegebenenfalls die Klärung der Frage, ob ein Neugeborenes an den Folgen einer Sturzgeburt verletzt worden oder gestorben sein kann, oder an den Folgen von Misshandlungen durch die Mutter oder Dritte. Eine Sturzgeburt kann auch im Zusammenhang mit einer überstürzten Geburt auftreten, die Begriffe sind aber nicht synonym. (de)
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  • Sturzgeburt ist ein Begriff der Rechtsmedizin. Er bezeichnet das Stürzen des Kindes aus dem Geburtskanal der Mutter. Wichtig ist gegebenenfalls die Klärung der Frage, ob ein Neugeborenes an den Folgen einer Sturzgeburt verletzt worden oder gestorben sein kann, oder an den Folgen von Misshandlungen durch die Mutter oder Dritte. Eine Sturzgeburt kann auch im Zusammenhang mit einer überstürzten Geburt auftreten, die Begriffe sind aber nicht synonym. (de)
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  • Sturzgeburt (de)
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