Unter Studierendenschaft (auch: Studentenschaft) versteht man im engeren Sinne die Gesamtheit aller eingeschriebenen Studenten einer Hochschule. Ist ein solcher Zusammenschluss durch Gesetz oder Hochschulverfassung geregelt, spricht man auch von einer verfassten Studierendenschaft.

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  • Unter Studierendenschaft (auch: Studentenschaft) versteht man im engeren Sinne die Gesamtheit aller eingeschriebenen Studenten einer Hochschule. Ist ein solcher Zusammenschluss durch Gesetz oder Hochschulverfassung geregelt, spricht man auch von einer verfassten Studierendenschaft. Verfasste Studierendenschaften sind in den meisten deutschen Bundesländern sowie in einigen Kantonen der Schweiz als öffentlich-rechtliche Teil- bzw. Gliedkörperschaften der jeweiligen Hochschule verankert. In den Bundesländern und Kantonen, in denen keine verfassten Körperschaften (mehr) bestehen, gibt es an den Hochschulen stattdessen häufig privatrechtlich organisierte freie oder unabhängige Studierendenschaften (siehe ). In Österreich gibt es mit der Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft sowie den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten vergleichbare Einrichtungen. Umgangssprachlich wird der Ausdruck Studentenschaft zudem häufig in einem weiteren, allgemeineren Sinne für „die Studenten“ als soziales oder historisches Phänomen verstanden. Dieser umgangssprachliche oder soziologische Gebrauch von Studentenschaft kann auch über die einzelne Hochschule hinausreichen und sich beispielsweise auf die Gesamtheit der Studierenden eines Landes beziehen. Für diese allgemeine (nicht-rechtliche) Bedeutung war bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts auch noch der Begriff Studententum gebräuchlich. (de)
  • Unter Studierendenschaft (auch: Studentenschaft) versteht man im engeren Sinne die Gesamtheit aller eingeschriebenen Studenten einer Hochschule. Ist ein solcher Zusammenschluss durch Gesetz oder Hochschulverfassung geregelt, spricht man auch von einer verfassten Studierendenschaft. Verfasste Studierendenschaften sind in den meisten deutschen Bundesländern sowie in einigen Kantonen der Schweiz als öffentlich-rechtliche Teil- bzw. Gliedkörperschaften der jeweiligen Hochschule verankert. In den Bundesländern und Kantonen, in denen keine verfassten Körperschaften (mehr) bestehen, gibt es an den Hochschulen stattdessen häufig privatrechtlich organisierte freie oder unabhängige Studierendenschaften (siehe ). In Österreich gibt es mit der Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft sowie den Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten vergleichbare Einrichtungen. Umgangssprachlich wird der Ausdruck Studentenschaft zudem häufig in einem weiteren, allgemeineren Sinne für „die Studenten“ als soziales oder historisches Phänomen verstanden. Dieser umgangssprachliche oder soziologische Gebrauch von Studentenschaft kann auch über die einzelne Hochschule hinausreichen und sich beispielsweise auf die Gesamtheit der Studierenden eines Landes beziehen. Für diese allgemeine (nicht-rechtliche) Bedeutung war bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts auch noch der Begriff Studententum gebräuchlich. (de)
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  • Unter Studierendenschaft (auch: Studentenschaft) versteht man im engeren Sinne die Gesamtheit aller eingeschriebenen Studenten einer Hochschule. Ist ein solcher Zusammenschluss durch Gesetz oder Hochschulverfassung geregelt, spricht man auch von einer verfassten Studierendenschaft. (de)
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