Das deutsche Stromeinspeisungsgesetz (StromEinspG) vom 7. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2633), im Langtitel Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz, trat am 1. Januar 1991 als Einspruchsgesetz in Kraft und war der Vorläufer des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, von dem es am 1. April 2000 abgelöst wurde.

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  • Das deutsche Stromeinspeisungsgesetz (StromEinspG) vom 7. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2633), im Langtitel Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz, trat am 1. Januar 1991 als Einspruchsgesetz in Kraft und war der Vorläufer des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, von dem es am 1. April 2000 abgelöst wurde. Es regelte erstmals die Verpflichtung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen, elektrische Energie aus regenerativen Quellen abnehmen und vergüten zu müssen. Entworfen wurde es von den beiden Politikern Matthias Engelsberger (CSU) und Wolfgang Daniels (Grüne), schließlich in den Bundestag eingebracht durch die CSU/CDU-Fraktion, da der damalige Fraktionsgeschäftsführer Jürgen Rüttgers Bedenken hatte, einen gemeinsamen Antrag von Union und Grünen zu stellen. (de)
  • Das deutsche Stromeinspeisungsgesetz (StromEinspG) vom 7. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2633), im Langtitel Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz, trat am 1. Januar 1991 als Einspruchsgesetz in Kraft und war der Vorläufer des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, von dem es am 1. April 2000 abgelöst wurde. Es regelte erstmals die Verpflichtung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen, elektrische Energie aus regenerativen Quellen abnehmen und vergüten zu müssen. Entworfen wurde es von den beiden Politikern Matthias Engelsberger (CSU) und Wolfgang Daniels (Grüne), schließlich in den Bundestag eingebracht durch die CSU/CDU-Fraktion, da der damalige Fraktionsgeschäftsführer Jürgen Rüttgers Bedenken hatte, einen gemeinsamen Antrag von Union und Grünen zu stellen. (de)
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  • Stromeinspeisungsgesetz (de)
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