Unter einem Stromanbieterwechsel versteht man die Kündigung eines Stromliefervertrags und den Abschluss eines neuen Stromliefervertrags durch einen privaten oder gewerblichen Kunden. Der Wechsel bezieht sich dabei ausschließlich auf den Stromanbieter und nicht auf den Verteilnetzbetreiber. Der Netzanschlussvertrag ist bei einem privaten Stromanbieterwechsel nicht betroffen; die Netzentgelte für die Netzdurchleitung des Stromes zahlt der neue Stromanbieter an den Netzbetreiber.

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  • Unter einem Stromanbieterwechsel versteht man die Kündigung eines Stromliefervertrags und den Abschluss eines neuen Stromliefervertrags durch einen privaten oder gewerblichen Kunden. Der Wechsel bezieht sich dabei ausschließlich auf den Stromanbieter und nicht auf den Verteilnetzbetreiber. Der Netzanschlussvertrag ist bei einem privaten Stromanbieterwechsel nicht betroffen; die Netzentgelte für die Netzdurchleitung des Stromes zahlt der neue Stromanbieter an den Netzbetreiber. (de)
  • Unter einem Stromanbieterwechsel versteht man die Kündigung eines Stromliefervertrags und den Abschluss eines neuen Stromliefervertrags durch einen privaten oder gewerblichen Kunden. Der Wechsel bezieht sich dabei ausschließlich auf den Stromanbieter und nicht auf den Verteilnetzbetreiber. Der Netzanschlussvertrag ist bei einem privaten Stromanbieterwechsel nicht betroffen; die Netzentgelte für die Netzdurchleitung des Stromes zahlt der neue Stromanbieter an den Netzbetreiber. (de)
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  • Energieversorger: Aufgepasst bei Wechsel zu Billiganbietern.
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  • Unter einem Stromanbieterwechsel versteht man die Kündigung eines Stromliefervertrags und den Abschluss eines neuen Stromliefervertrags durch einen privaten oder gewerblichen Kunden. Der Wechsel bezieht sich dabei ausschließlich auf den Stromanbieter und nicht auf den Verteilnetzbetreiber. Der Netzanschlussvertrag ist bei einem privaten Stromanbieterwechsel nicht betroffen; die Netzentgelte für die Netzdurchleitung des Stromes zahlt der neue Stromanbieter an den Netzbetreiber. (de)
  • Unter einem Stromanbieterwechsel versteht man die Kündigung eines Stromliefervertrags und den Abschluss eines neuen Stromliefervertrags durch einen privaten oder gewerblichen Kunden. Der Wechsel bezieht sich dabei ausschließlich auf den Stromanbieter und nicht auf den Verteilnetzbetreiber. Der Netzanschlussvertrag ist bei einem privaten Stromanbieterwechsel nicht betroffen; die Netzentgelte für die Netzdurchleitung des Stromes zahlt der neue Stromanbieter an den Netzbetreiber. (de)
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  • Stromanbieterwechsel (de)
  • Stromanbieterwechsel (de)
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