Strafvollstreckungsgerichte (it. Tribunale di Sorveglianza, dt. wörtlich: „Überwachungsgericht“) sind in Italien besondere Gerichte, die Entscheidungen im Rahmen der Strafvollstreckung treffen. Ihre Aufgaben können mit denen der Strafvollstreckungskammern bei den Landgerichten in Deutschland verglichen werden.

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  • Strafvollstreckungsgerichte (it. Tribunale di Sorveglianza, dt. wörtlich: „Überwachungsgericht“) sind in Italien besondere Gerichte, die Entscheidungen im Rahmen der Strafvollstreckung treffen. Ihre Aufgaben können mit denen der Strafvollstreckungskammern bei den Landgerichten in Deutschland verglichen werden. (de)
  • Strafvollstreckungsgerichte (it. Tribunale di Sorveglianza, dt. wörtlich: „Überwachungsgericht“) sind in Italien besondere Gerichte, die Entscheidungen im Rahmen der Strafvollstreckung treffen. Ihre Aufgaben können mit denen der Strafvollstreckungskammern bei den Landgerichten in Deutschland verglichen werden. (de)
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  • Strafvollstreckungsgericht (de)
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