Das Straffreiheitsgesetz 1954, offiziell Gesetz über den Erlaß von Strafen und Geldbußen und die Niederschlagung von Strafverfahren und Bußgeldverfahren vom 17. Juli 1954, war ein Amnestiegesetz zur Bereinigung der durch „Kriegs- und Nachkriegsereignisse geschaffenen außergewöhnlichen Verhältnisse“. Nach § 1 wurden bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die vor dem 1. Januar 1953 begangen worden waren, bereits verhängte Strafen und Geldbußen erlassen sowie noch anhängige Verfahren niedergeschlagen.

Property Value
dbo:abstract
  • Das Straffreiheitsgesetz 1954, offiziell Gesetz über den Erlaß von Strafen und Geldbußen und die Niederschlagung von Strafverfahren und Bußgeldverfahren vom 17. Juli 1954, war ein Amnestiegesetz zur Bereinigung der durch „Kriegs- und Nachkriegsereignisse geschaffenen außergewöhnlichen Verhältnisse“. Nach § 1 wurden bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die vor dem 1. Januar 1953 begangen worden waren, bereits verhängte Strafen und Geldbußen erlassen sowie noch anhängige Verfahren niedergeschlagen. Historisch von Bedeutung ist das Gesetz, weil es gem. § 6 auch Tätern sog. Endphaseverbrechen zugutekam, die unter dem Einfluss der außergewöhnlichen Verhältnisse des Zusammenbruchs in der Zeit zwischen dem 1. Oktober 1944 und dem 31. Juli 1945 in der Annahme einer Amts-, Dienst- oder Rechtspflicht, insbesondere eines Befehls begangen worden waren. (de)
  • Das Straffreiheitsgesetz 1954, offiziell Gesetz über den Erlaß von Strafen und Geldbußen und die Niederschlagung von Strafverfahren und Bußgeldverfahren vom 17. Juli 1954, war ein Amnestiegesetz zur Bereinigung der durch „Kriegs- und Nachkriegsereignisse geschaffenen außergewöhnlichen Verhältnisse“. Nach § 1 wurden bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die vor dem 1. Januar 1953 begangen worden waren, bereits verhängte Strafen und Geldbußen erlassen sowie noch anhängige Verfahren niedergeschlagen. Historisch von Bedeutung ist das Gesetz, weil es gem. § 6 auch Tätern sog. Endphaseverbrechen zugutekam, die unter dem Einfluss der außergewöhnlichen Verhältnisse des Zusammenbruchs in der Zeit zwischen dem 1. Oktober 1944 und dem 31. Juli 1945 in der Annahme einer Amts-, Dienst- oder Rechtspflicht, insbesondere eines Befehls begangen worden waren. (de)
dbo:wikiPageExternalLink
dbo:wikiPageID
  • 7879373 (xsd:integer)
dbo:wikiPageRevisionID
  • 158771267 (xsd:integer)
prop-de:abkürzung
  • StFG 1954
prop-de:art
prop-de:datumgesetz
  • 1954-07-17 (xsd:date)
prop-de:geltungsbereich
prop-de:inkrafttreten
  • 1954-07-18 (xsd:date)
prop-de:kurztitel
  • Straffreiheitsgesetz 1954
prop-de:rechtsmaterie
prop-de:titel
  • Gesetz über den Erlass von Strafen und Geldbußen und die Niederschlagung von Strafverfahren und Bußgeldverfahren
dct:subject
rdfs:comment
  • Das Straffreiheitsgesetz 1954, offiziell Gesetz über den Erlaß von Strafen und Geldbußen und die Niederschlagung von Strafverfahren und Bußgeldverfahren vom 17. Juli 1954, war ein Amnestiegesetz zur Bereinigung der durch „Kriegs- und Nachkriegsereignisse geschaffenen außergewöhnlichen Verhältnisse“. Nach § 1 wurden bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die vor dem 1. Januar 1953 begangen worden waren, bereits verhängte Strafen und Geldbußen erlassen sowie noch anhängige Verfahren niedergeschlagen. (de)
  • Das Straffreiheitsgesetz 1954, offiziell Gesetz über den Erlaß von Strafen und Geldbußen und die Niederschlagung von Strafverfahren und Bußgeldverfahren vom 17. Juli 1954, war ein Amnestiegesetz zur Bereinigung der durch „Kriegs- und Nachkriegsereignisse geschaffenen außergewöhnlichen Verhältnisse“. Nach § 1 wurden bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die vor dem 1. Januar 1953 begangen worden waren, bereits verhängte Strafen und Geldbußen erlassen sowie noch anhängige Verfahren niedergeschlagen. (de)
rdfs:label
  • Straffreiheitsgesetz 1954 (de)
  • Straffreiheitsgesetz 1954 (de)
owl:sameAs
prov:wasDerivedFrom
foaf:isPrimaryTopicOf
is foaf:primaryTopic of