Die Stiftungsstrafsteuer ist eine österreichische Steuer auf unentgeltliche Zuwendungen an Stiftungen, wobei der Zuwendende, die Zuwendung oder der Empfänger der Zuwendung ein bestimmtes Kriterium nach dem StiftEG nicht erfüllt und daher ein zehnfach höheren Steuersatz zur Anwendung gelangt (siehe unten).

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  • Die Stiftungsstrafsteuer ist eine österreichische Steuer auf unentgeltliche Zuwendungen an Stiftungen, wobei der Zuwendende, die Zuwendung oder der Empfänger der Zuwendung ein bestimmtes Kriterium nach dem StiftEG nicht erfüllt und daher ein zehnfach höheren Steuersatz zur Anwendung gelangt (siehe unten). Dabei obliegt dem österreichischen Stifter bzw. der Stiftung (Vermögensmasse) die ordnungsgemäße Anzeige der Schenkung (Erklärung der Steuerpflicht), die korrekte Selbstberechnung der Steuer und die rechtzeitige Entrichtung (§ 3 Abs. 1 und 2 StiftEG).Die Stiftungseingangssteuer wurde als Ersatz für die aufgehobenen Bestimmungen aus dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz in Bezug auf Zuwendungen an Stiftungen und stiftungsähnliche Vermögensmassen als Eingangs- und Zuwendungsbesteuerung eingeführt (Stiftungseingangssteuergesetz). (de)
  • Die Stiftungsstrafsteuer ist eine österreichische Steuer auf unentgeltliche Zuwendungen an Stiftungen, wobei der Zuwendende, die Zuwendung oder der Empfänger der Zuwendung ein bestimmtes Kriterium nach dem StiftEG nicht erfüllt und daher ein zehnfach höheren Steuersatz zur Anwendung gelangt (siehe unten). Dabei obliegt dem österreichischen Stifter bzw. der Stiftung (Vermögensmasse) die ordnungsgemäße Anzeige der Schenkung (Erklärung der Steuerpflicht), die korrekte Selbstberechnung der Steuer und die rechtzeitige Entrichtung (§ 3 Abs. 1 und 2 StiftEG).Die Stiftungseingangssteuer wurde als Ersatz für die aufgehobenen Bestimmungen aus dem Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz in Bezug auf Zuwendungen an Stiftungen und stiftungsähnliche Vermögensmassen als Eingangs- und Zuwendungsbesteuerung eingeführt (Stiftungseingangssteuergesetz). (de)
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  • Die Stiftungsstrafsteuer ist eine österreichische Steuer auf unentgeltliche Zuwendungen an Stiftungen, wobei der Zuwendende, die Zuwendung oder der Empfänger der Zuwendung ein bestimmtes Kriterium nach dem StiftEG nicht erfüllt und daher ein zehnfach höheren Steuersatz zur Anwendung gelangt (siehe unten). (de)
  • Die Stiftungsstrafsteuer ist eine österreichische Steuer auf unentgeltliche Zuwendungen an Stiftungen, wobei der Zuwendende, die Zuwendung oder der Empfänger der Zuwendung ein bestimmtes Kriterium nach dem StiftEG nicht erfüllt und daher ein zehnfach höheren Steuersatz zur Anwendung gelangt (siehe unten). (de)
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  • Stiftungsstrafsteuer (de)
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