Das Steuerrekursgericht in der Schweiz ist ein Spezialverwaltungsgericht in Steuersachen. Es ersetzte die bisherigen Steuerrekurskommissionen (welche diese Funktion bis Ende 2010 ausgeübt haben) und ist die erste gerichtliche Instanz gegen eine Verfügung (Einspracheentscheid) des kantonalen Steueramts, der kommunalen Grundsteuerbehörden oder der Wehrpflichtersatzverwaltung. Zurzeit besteht das Steuerrekursgericht aus zwei Abteilungen mit jeweils 300 Stellenprozenten.

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  • Das Steuerrekursgericht in der Schweiz ist ein Spezialverwaltungsgericht in Steuersachen. Es ersetzte die bisherigen Steuerrekurskommissionen (welche diese Funktion bis Ende 2010 ausgeübt haben) und ist die erste gerichtliche Instanz gegen eine Verfügung (Einspracheentscheid) des kantonalen Steueramts, der kommunalen Grundsteuerbehörden oder der Wehrpflichtersatzverwaltung. Zurzeit besteht das Steuerrekursgericht aus zwei Abteilungen mit jeweils 300 Stellenprozenten. (de)
  • Das Steuerrekursgericht in der Schweiz ist ein Spezialverwaltungsgericht in Steuersachen. Es ersetzte die bisherigen Steuerrekurskommissionen (welche diese Funktion bis Ende 2010 ausgeübt haben) und ist die erste gerichtliche Instanz gegen eine Verfügung (Einspracheentscheid) des kantonalen Steueramts, der kommunalen Grundsteuerbehörden oder der Wehrpflichtersatzverwaltung. Zurzeit besteht das Steuerrekursgericht aus zwei Abteilungen mit jeweils 300 Stellenprozenten. (de)
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  • Das Steuerrekursgericht in der Schweiz ist ein Spezialverwaltungsgericht in Steuersachen. Es ersetzte die bisherigen Steuerrekurskommissionen (welche diese Funktion bis Ende 2010 ausgeübt haben) und ist die erste gerichtliche Instanz gegen eine Verfügung (Einspracheentscheid) des kantonalen Steueramts, der kommunalen Grundsteuerbehörden oder der Wehrpflichtersatzverwaltung. Zurzeit besteht das Steuerrekursgericht aus zwei Abteilungen mit jeweils 300 Stellenprozenten. (de)
  • Das Steuerrekursgericht in der Schweiz ist ein Spezialverwaltungsgericht in Steuersachen. Es ersetzte die bisherigen Steuerrekurskommissionen (welche diese Funktion bis Ende 2010 ausgeübt haben) und ist die erste gerichtliche Instanz gegen eine Verfügung (Einspracheentscheid) des kantonalen Steueramts, der kommunalen Grundsteuerbehörden oder der Wehrpflichtersatzverwaltung. Zurzeit besteht das Steuerrekursgericht aus zwei Abteilungen mit jeweils 300 Stellenprozenten. (de)
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  • Steuerrekursgericht (de)
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