Die Steuerreform 2000 wurde am 6. Juli 2000 vom Deutschen Bundestag mit dem Steuersenkungsgesetz beschlossen und ist am 1. Januar 2001 in Kraft getreten. Wesentliche Inhalte der Steuerreform sind die Senkung des Eingangs- und Spitzensteuersatzes in der Einkommensteuer, Erhöhung des Grundfreibetrags sowie die Entlastung von Unternehmen in Deutschland. Die letzte Stufe der Steuerreform ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Der Eingangssteuersatz lag danach bei 15 % (1998: 25,9 %), der Spitzensteuersatz bei 42 % (1998: 53 %).

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  • Die Steuerreform 2000 wurde am 6. Juli 2000 vom Deutschen Bundestag mit dem Steuersenkungsgesetz beschlossen und ist am 1. Januar 2001 in Kraft getreten. Wesentliche Inhalte der Steuerreform sind die Senkung des Eingangs- und Spitzensteuersatzes in der Einkommensteuer, Erhöhung des Grundfreibetrags sowie die Entlastung von Unternehmen in Deutschland. Die letzte Stufe der Steuerreform ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Der Eingangssteuersatz lag danach bei 15 % (1998: 25,9 %), der Spitzensteuersatz bei 42 % (1998: 53 %). Die Steuerreform geht im Grundsatz auf den Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen von Oktober 1998 zurück. Dieser sah jedoch wesentlich geringere Steuersenkungen vor, in der dritten und letzten Stufe 2002 sollte der Spitzensteuersatz 48,5 % und der Eingangssteuersatz 19,9 % betragen. Im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 1998 hatte die SPD einen Spitzensteuersatz von 49 % und einen Eingangssteuersatz von 15 % angestrebt, wobei bei gesicherter Finanzierung auch eine noch stärkere Senkung erfolgen könnte. Diese Reform sollte schon bis zum 1. Januar 1999 verabschiedet werden, als eine SPD-Mehrheit im Bundesrat noch gesichert war. Die Differenz beim Spitzensteuersatz zwischen SPD-Wahlprogramm und Koalitionsvertrag ist auf die Grünen zurückzuführen, die sich für einen niedrigeren Spitzensteuersatz eingesetzt hatten. (de)
  • Die Steuerreform 2000 wurde am 6. Juli 2000 vom Deutschen Bundestag mit dem Steuersenkungsgesetz beschlossen und ist am 1. Januar 2001 in Kraft getreten. Wesentliche Inhalte der Steuerreform sind die Senkung des Eingangs- und Spitzensteuersatzes in der Einkommensteuer, Erhöhung des Grundfreibetrags sowie die Entlastung von Unternehmen in Deutschland. Die letzte Stufe der Steuerreform ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Der Eingangssteuersatz lag danach bei 15 % (1998: 25,9 %), der Spitzensteuersatz bei 42 % (1998: 53 %). Die Steuerreform geht im Grundsatz auf den Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen von Oktober 1998 zurück. Dieser sah jedoch wesentlich geringere Steuersenkungen vor, in der dritten und letzten Stufe 2002 sollte der Spitzensteuersatz 48,5 % und der Eingangssteuersatz 19,9 % betragen. Im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 1998 hatte die SPD einen Spitzensteuersatz von 49 % und einen Eingangssteuersatz von 15 % angestrebt, wobei bei gesicherter Finanzierung auch eine noch stärkere Senkung erfolgen könnte. Diese Reform sollte schon bis zum 1. Januar 1999 verabschiedet werden, als eine SPD-Mehrheit im Bundesrat noch gesichert war. Die Differenz beim Spitzensteuersatz zwischen SPD-Wahlprogramm und Koalitionsvertrag ist auf die Grünen zurückzuführen, die sich für einen niedrigeren Spitzensteuersatz eingesetzt hatten. (de)
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  • Die Steuerreform 2000 wurde am 6. Juli 2000 vom Deutschen Bundestag mit dem Steuersenkungsgesetz beschlossen und ist am 1. Januar 2001 in Kraft getreten. Wesentliche Inhalte der Steuerreform sind die Senkung des Eingangs- und Spitzensteuersatzes in der Einkommensteuer, Erhöhung des Grundfreibetrags sowie die Entlastung von Unternehmen in Deutschland. Die letzte Stufe der Steuerreform ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Der Eingangssteuersatz lag danach bei 15 % (1998: 25,9 %), der Spitzensteuersatz bei 42 % (1998: 53 %). (de)
  • Die Steuerreform 2000 wurde am 6. Juli 2000 vom Deutschen Bundestag mit dem Steuersenkungsgesetz beschlossen und ist am 1. Januar 2001 in Kraft getreten. Wesentliche Inhalte der Steuerreform sind die Senkung des Eingangs- und Spitzensteuersatzes in der Einkommensteuer, Erhöhung des Grundfreibetrags sowie die Entlastung von Unternehmen in Deutschland. Die letzte Stufe der Steuerreform ist am 1. Januar 2005 in Kraft getreten. Der Eingangssteuersatz lag danach bei 15 % (1998: 25,9 %), der Spitzensteuersatz bei 42 % (1998: 53 %). (de)
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  • Steuerreform 2000 in Deutschland (de)
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