Die Steuermesszahl ist ein Faktor zur Ermittlung der Gewerbesteuer in Deutschland.Der nach Abzug des Freibetrages verbleibende Gewerbeertrag wird mit einer Steuermesszahl multipliziert und ergibt so die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer. Bis 2008 war die Steuermesszahl gestaffelt, ab 2009 beträgt sie einheitlich 3,5 %, vergleiche hierzu die Vorschrift des § 11 GewStG

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  • Die Steuermesszahl ist ein Faktor zur Ermittlung der Gewerbesteuer in Deutschland.Der nach Abzug des Freibetrages verbleibende Gewerbeertrag wird mit einer Steuermesszahl multipliziert und ergibt so die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer. Bis 2008 war die Steuermesszahl gestaffelt, ab 2009 beträgt sie einheitlich 3,5 %, vergleiche hierzu die Vorschrift des § 11 GewStG (de)
  • Die Steuermesszahl ist ein Faktor zur Ermittlung der Gewerbesteuer in Deutschland.Der nach Abzug des Freibetrages verbleibende Gewerbeertrag wird mit einer Steuermesszahl multipliziert und ergibt so die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer. Bis 2008 war die Steuermesszahl gestaffelt, ab 2009 beträgt sie einheitlich 3,5 %, vergleiche hierzu die Vorschrift des § 11 GewStG (de)
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  • Die Steuermesszahl ist ein Faktor zur Ermittlung der Gewerbesteuer in Deutschland.Der nach Abzug des Freibetrages verbleibende Gewerbeertrag wird mit einer Steuermesszahl multipliziert und ergibt so die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer. Bis 2008 war die Steuermesszahl gestaffelt, ab 2009 beträgt sie einheitlich 3,5 %, vergleiche hierzu die Vorschrift des § 11 GewStG (de)
  • Die Steuermesszahl ist ein Faktor zur Ermittlung der Gewerbesteuer in Deutschland.Der nach Abzug des Freibetrages verbleibende Gewerbeertrag wird mit einer Steuermesszahl multipliziert und ergibt so die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer. Bis 2008 war die Steuermesszahl gestaffelt, ab 2009 beträgt sie einheitlich 3,5 %, vergleiche hierzu die Vorschrift des § 11 GewStG (de)
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  • Steuermesszahl (Gewerbesteuer) (de)
  • Steuermesszahl (Gewerbesteuer) (de)
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