Der Steuerkeil misst die Differenz zwischen den Aufwendungen des Arbeitgebers für einen bestimmten Arbeitnehmer (Arbeitskosten) und dem Nettoverdienst dieses Arbeitnehmers. Die Bezeichnung ist insofern irreführend als die Differenz nicht nur die Steuer (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) sondern auch die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung) umfasst. Der Steuerkeil wird in Prozent der Arbeitskosten angegeben.

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  • Der Steuerkeil misst die Differenz zwischen den Aufwendungen des Arbeitgebers für einen bestimmten Arbeitnehmer (Arbeitskosten) und dem Nettoverdienst dieses Arbeitnehmers. Die Bezeichnung ist insofern irreführend als die Differenz nicht nur die Steuer (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) sondern auch die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung) umfasst. Der Steuerkeil wird in Prozent der Arbeitskosten angegeben. (de)
  • Der Steuerkeil misst die Differenz zwischen den Aufwendungen des Arbeitgebers für einen bestimmten Arbeitnehmer (Arbeitskosten) und dem Nettoverdienst dieses Arbeitnehmers. Die Bezeichnung ist insofern irreführend als die Differenz nicht nur die Steuer (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) sondern auch die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung) umfasst. Der Steuerkeil wird in Prozent der Arbeitskosten angegeben. (de)
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  • Der Steuerkeil misst die Differenz zwischen den Aufwendungen des Arbeitgebers für einen bestimmten Arbeitnehmer (Arbeitskosten) und dem Nettoverdienst dieses Arbeitnehmers. Die Bezeichnung ist insofern irreführend als die Differenz nicht nur die Steuer (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) sondern auch die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung) umfasst. Der Steuerkeil wird in Prozent der Arbeitskosten angegeben. (de)
  • Der Steuerkeil misst die Differenz zwischen den Aufwendungen des Arbeitgebers für einen bestimmten Arbeitnehmer (Arbeitskosten) und dem Nettoverdienst dieses Arbeitnehmers. Die Bezeichnung ist insofern irreführend als die Differenz nicht nur die Steuer (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) sondern auch die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung) umfasst. Der Steuerkeil wird in Prozent der Arbeitskosten angegeben. (de)
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  • Steuerkeil (de)
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