Die Steuerhoheit bezeichnet die Zuständigkeit eines Staates sowie dessen Gliedstaaten und dessen Teilgebiete zur Erhebung von Steuern und Abgaben. Die Steuerhoheit umfasst: * Gesetzgebungshoheit * Ertragshoheit * Verwaltungshoheit * Rechtsprechungshoheit

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  • Die Steuerhoheit bezeichnet die Zuständigkeit eines Staates sowie dessen Gliedstaaten und dessen Teilgebiete zur Erhebung von Steuern und Abgaben. Die Steuerhoheit umfasst: * Gesetzgebungshoheit * Ertragshoheit * Verwaltungshoheit * Rechtsprechungshoheit Die Verteilung der Steuerhoheit zwischen einem Gesamtstaat und dessen Teilgebiete ist meist in der Verfassung oder aufgrund dieser erlassener Gesetze geregelt. Bestimmte Steuern sind oft verschiedenen Staatseinheiten vorbehalten, z. B. Grundsteuer den Gemeinden, Tabaksteuer und Zölle den Gesamtstaat. In Deutschland, in Österreich und in der Schweiz ist die Steuerhoheit in Kommunal-, Länder- (bzw. Kantons-) und Bundessteuern aufgeteilt. (de)
  • Die Steuerhoheit bezeichnet die Zuständigkeit eines Staates sowie dessen Gliedstaaten und dessen Teilgebiete zur Erhebung von Steuern und Abgaben. Die Steuerhoheit umfasst: * Gesetzgebungshoheit * Ertragshoheit * Verwaltungshoheit * Rechtsprechungshoheit Die Verteilung der Steuerhoheit zwischen einem Gesamtstaat und dessen Teilgebiete ist meist in der Verfassung oder aufgrund dieser erlassener Gesetze geregelt. Bestimmte Steuern sind oft verschiedenen Staatseinheiten vorbehalten, z. B. Grundsteuer den Gemeinden, Tabaksteuer und Zölle den Gesamtstaat. In Deutschland, in Österreich und in der Schweiz ist die Steuerhoheit in Kommunal-, Länder- (bzw. Kantons-) und Bundessteuern aufgeteilt. (de)
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  • Die Steuerhoheit bezeichnet die Zuständigkeit eines Staates sowie dessen Gliedstaaten und dessen Teilgebiete zur Erhebung von Steuern und Abgaben. Die Steuerhoheit umfasst: * Gesetzgebungshoheit * Ertragshoheit * Verwaltungshoheit * Rechtsprechungshoheit (de)
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  • Steuerhoheit (de)
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