Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt, kurz Steuerabkommen Deutschland–Schweiz, ist ein bilateraler Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Besteuerung des grenzübergreifenden Kapitalverkehrs zwischen beiden Ländern. Es sollte neben das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz treten. Das Vertragswerk wurde am 21. September 2011 nach einer längeren, gegenüber der Öffentlichkeit geheim gehaltenen Verhandlungsphase unterzeichnet. Nach dem Zusatzprotokoll vom 21. September 2011 betrug für bisher nicht deklariertes Geld der Minimalsteuersatz 21 % und der geplante Höchststeuersatz 41 %. Für die Zuk

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  • Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt, kurz Steuerabkommen Deutschland–Schweiz, ist ein bilateraler Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Besteuerung des grenzübergreifenden Kapitalverkehrs zwischen beiden Ländern. Es sollte neben das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz treten. Das Vertragswerk wurde am 21. September 2011 nach einer längeren, gegenüber der Öffentlichkeit geheim gehaltenen Verhandlungsphase unterzeichnet. Nach dem Zusatzprotokoll vom 21. September 2011 betrug für bisher nicht deklariertes Geld der Minimalsteuersatz 21 % und der geplante Höchststeuersatz 41 %. Für die Zukunft war eine Quellensteuer auf Kapitalerträge vorgesehen, die die Schweiz an Deutschland weiterleitet. Die Inhaber der Finanzen bleiben dabei anonym für die Steuerbehörde. Auch zu den Anfragen der deutschen Behörden und zum Thema Erbschaft wurden im Abkommen Regeln erstellt. Das Abkommen wurde kontrovers diskutiert, Regierungsvertreter befürworteten es u.a. damit, dass das Abkommen schwer zu umgehen sei. In der Kritik eingewandt wurde hingegen, dass das Abkommen Steuerhinterziehung erleichterte. Vom Schweizer Nationalrat und Ständerat wurde das Abkommen ratifiziert. In Deutschland verweigerte am 23. November 2012 der Bundesrat, in dem die von SPD, Grünen und Linken regierten Länder die Mehrheit innehaben, dem Steuerabkommen die Zustimmung. Das Bundeskabinett rief den Vermittlungsausschuss an. Das dort erarbeitete Vermittlungsergebnis lehnte die Bundesregierung am 17. Januar 2013, der Bundesrat am 1. Februar 2013 ab; damit war das Gesetz gescheitert. Dieses Abkommen zwischen den beiden Staaten ist von Vereinbarungen zwischen nicht staatlichen Personen und den Steuerbehörden der Schweiz (Tax Ruling) zu unterscheiden. (de)
  • Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt, kurz Steuerabkommen Deutschland–Schweiz, ist ein bilateraler Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Besteuerung des grenzübergreifenden Kapitalverkehrs zwischen beiden Ländern. Es sollte neben das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz treten. Das Vertragswerk wurde am 21. September 2011 nach einer längeren, gegenüber der Öffentlichkeit geheim gehaltenen Verhandlungsphase unterzeichnet. Nach dem Zusatzprotokoll vom 21. September 2011 betrug für bisher nicht deklariertes Geld der Minimalsteuersatz 21 % und der geplante Höchststeuersatz 41 %. Für die Zukunft war eine Quellensteuer auf Kapitalerträge vorgesehen, die die Schweiz an Deutschland weiterleitet. Die Inhaber der Finanzen bleiben dabei anonym für die Steuerbehörde. Auch zu den Anfragen der deutschen Behörden und zum Thema Erbschaft wurden im Abkommen Regeln erstellt. Das Abkommen wurde kontrovers diskutiert, Regierungsvertreter befürworteten es u.a. damit, dass das Abkommen schwer zu umgehen sei. In der Kritik eingewandt wurde hingegen, dass das Abkommen Steuerhinterziehung erleichterte. Vom Schweizer Nationalrat und Ständerat wurde das Abkommen ratifiziert. In Deutschland verweigerte am 23. November 2012 der Bundesrat, in dem die von SPD, Grünen und Linken regierten Länder die Mehrheit innehaben, dem Steuerabkommen die Zustimmung. Das Bundeskabinett rief den Vermittlungsausschuss an. Das dort erarbeitete Vermittlungsergebnis lehnte die Bundesregierung am 17. Januar 2013, der Bundesrat am 1. Februar 2013 ab; damit war das Gesetz gescheitert. Dieses Abkommen zwischen den beiden Staaten ist von Vereinbarungen zwischen nicht staatlichen Personen und den Steuerbehörden der Schweiz (Tax Ruling) zu unterscheiden. (de)
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  • Das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt, kurz Steuerabkommen Deutschland–Schweiz, ist ein bilateraler Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Besteuerung des grenzübergreifenden Kapitalverkehrs zwischen beiden Ländern. Es sollte neben das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz treten. Das Vertragswerk wurde am 21. September 2011 nach einer längeren, gegenüber der Öffentlichkeit geheim gehaltenen Verhandlungsphase unterzeichnet. Nach dem Zusatzprotokoll vom 21. September 2011 betrug für bisher nicht deklariertes Geld der Minimalsteuersatz 21 % und der geplante Höchststeuersatz 41 %. Für die Zuk (de)
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