Das Steuer-Euroglättungsgesetz (StEurglG) ist ein deutsches Bundesgesetz, durch das in den Steuergesetzen enthaltene DM-Beträge auf Euro umgestellt wurden. Das Gesetz schreibt in 38 Artikeln die „glatte“ Umrechnung aller bisher in D-Mark angegebenen Betragsvorgaben vor. Dabei wurde jedoch nicht der exakte Umrechnungskurs von 1:1,95583 angewandt, sondern die meisten Beträge wurden zu Gunsten der Steuerzahler aufgerundet.

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  • Das Steuer-Euroglättungsgesetz (StEurglG) ist ein deutsches Bundesgesetz, durch das in den Steuergesetzen enthaltene DM-Beträge auf Euro umgestellt wurden. Das Gesetz schreibt in 38 Artikeln die „glatte“ Umrechnung aller bisher in D-Mark angegebenen Betragsvorgaben vor. Dabei wurde jedoch nicht der exakte Umrechnungskurs von 1:1,95583 angewandt, sondern die meisten Beträge wurden zu Gunsten der Steuerzahler aufgerundet. (de)
  • Das Steuer-Euroglättungsgesetz (StEurglG) ist ein deutsches Bundesgesetz, durch das in den Steuergesetzen enthaltene DM-Beträge auf Euro umgestellt wurden. Das Gesetz schreibt in 38 Artikeln die „glatte“ Umrechnung aller bisher in D-Mark angegebenen Betragsvorgaben vor. Dabei wurde jedoch nicht der exakte Umrechnungskurs von 1:1,95583 angewandt, sondern die meisten Beträge wurden zu Gunsten der Steuerzahler aufgerundet. (de)
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  • StEuglG
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  • D051
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  • Steuer-Euroglättungsgesetz
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  • Gesetz zur Umrechnung und Glättung steuerrechtlicher Euro-Beiträge
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  • Das Steuer-Euroglättungsgesetz (StEurglG) ist ein deutsches Bundesgesetz, durch das in den Steuergesetzen enthaltene DM-Beträge auf Euro umgestellt wurden. Das Gesetz schreibt in 38 Artikeln die „glatte“ Umrechnung aller bisher in D-Mark angegebenen Betragsvorgaben vor. Dabei wurde jedoch nicht der exakte Umrechnungskurs von 1:1,95583 angewandt, sondern die meisten Beträge wurden zu Gunsten der Steuerzahler aufgerundet. (de)
  • Das Steuer-Euroglättungsgesetz (StEurglG) ist ein deutsches Bundesgesetz, durch das in den Steuergesetzen enthaltene DM-Beträge auf Euro umgestellt wurden. Das Gesetz schreibt in 38 Artikeln die „glatte“ Umrechnung aller bisher in D-Mark angegebenen Betragsvorgaben vor. Dabei wurde jedoch nicht der exakte Umrechnungskurs von 1:1,95583 angewandt, sondern die meisten Beträge wurden zu Gunsten der Steuerzahler aufgerundet. (de)
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  • Steuer-Euroglättungsgesetz (de)
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