Die Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR, kurz Stasi-Unterlagen, lassen sich in Karteien, Akten, audio-visuelle Medien und maschinenlesbare Daten (Disketten, Magnetbänder, Magnetplatten, Datenbanken) aufteilen. Es sind bisher 39 Millionen Karteikarten und 111 Kilometer Akten aufgefunden worden. In der Stasi-Unterlagen-Behörde werden außerdem 1,75 Mio Fotografien, 2.800 Filme und Videos sowie 28.400 Tonbänder verwahrt. Darüber hinaus existieren noch rund 15.500 Behältnisse mit bisher ungesichtetem, zerrissenem Schriftgut. Das so genannte Stasi-Unterlagen-Gesetz regelt die Verwendung der Unterlagen, die vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) verwaltet werden. Es legt unter anderem auc

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  • Die Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR, kurz Stasi-Unterlagen, lassen sich in Karteien, Akten, audio-visuelle Medien und maschinenlesbare Daten (Disketten, Magnetbänder, Magnetplatten, Datenbanken) aufteilen. Es sind bisher 39 Millionen Karteikarten und 111 Kilometer Akten aufgefunden worden. In der Stasi-Unterlagen-Behörde werden außerdem 1,75 Mio Fotografien, 2.800 Filme und Videos sowie 28.400 Tonbänder verwahrt. Darüber hinaus existieren noch rund 15.500 Behältnisse mit bisher ungesichtetem, zerrissenem Schriftgut. Das so genannte Stasi-Unterlagen-Gesetz regelt die Verwendung der Unterlagen, die vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) verwaltet werden. Es legt unter anderem auch fest, dass die Unterlagen nach archivfachlichen Grundsätzen bewertet, geordnet, erschlossen und verwahrt werden. Die Überlieferung des Ministeriums für Staatssicherheit sowie die Unterlagen der Bezirksverwaltungen Potsdam und Berlin lagern im Archiv der Zentralstelle in Berlin-Lichtenberg.In zwölf der ehemals 15 Bezirksstädte der Deutschen Demokratischen Republik gibt es heute Außenstellen der BStU. In ihnen werden die Unterlagen der jeweiligen Bezirksverwaltungen des Staatssicherheitsdienstes archivisch bearbeitet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Einige der Unterlagen wie die sogenannten Rosenholz-Akten oder die über den Spion James W. Hall erlangten Dokumente gerieten nach der Wiedervereinigung in die USA und stehen in Deutschland nur noch teilweise zur Verfügung. Die Zugänglichkeit der Akten für Dritte ist auch ein Streitthema, wie die Verfahren von Helmut Kohl zeigen. (de)
  • Die Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR, kurz Stasi-Unterlagen, lassen sich in Karteien, Akten, audio-visuelle Medien und maschinenlesbare Daten (Disketten, Magnetbänder, Magnetplatten, Datenbanken) aufteilen. Es sind bisher 39 Millionen Karteikarten und 111 Kilometer Akten aufgefunden worden. In der Stasi-Unterlagen-Behörde werden außerdem 1,75 Mio Fotografien, 2.800 Filme und Videos sowie 28.400 Tonbänder verwahrt. Darüber hinaus existieren noch rund 15.500 Behältnisse mit bisher ungesichtetem, zerrissenem Schriftgut. Das so genannte Stasi-Unterlagen-Gesetz regelt die Verwendung der Unterlagen, die vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) verwaltet werden. Es legt unter anderem auch fest, dass die Unterlagen nach archivfachlichen Grundsätzen bewertet, geordnet, erschlossen und verwahrt werden. Die Überlieferung des Ministeriums für Staatssicherheit sowie die Unterlagen der Bezirksverwaltungen Potsdam und Berlin lagern im Archiv der Zentralstelle in Berlin-Lichtenberg.In zwölf der ehemals 15 Bezirksstädte der Deutschen Demokratischen Republik gibt es heute Außenstellen der BStU. In ihnen werden die Unterlagen der jeweiligen Bezirksverwaltungen des Staatssicherheitsdienstes archivisch bearbeitet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Einige der Unterlagen wie die sogenannten Rosenholz-Akten oder die über den Spion James W. Hall erlangten Dokumente gerieten nach der Wiedervereinigung in die USA und stehen in Deutschland nur noch teilweise zur Verfügung. Die Zugänglichkeit der Akten für Dritte ist auch ein Streitthema, wie die Verfahren von Helmut Kohl zeigen. (de)
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  • Die Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR, kurz Stasi-Unterlagen, lassen sich in Karteien, Akten, audio-visuelle Medien und maschinenlesbare Daten (Disketten, Magnetbänder, Magnetplatten, Datenbanken) aufteilen. Es sind bisher 39 Millionen Karteikarten und 111 Kilometer Akten aufgefunden worden. In der Stasi-Unterlagen-Behörde werden außerdem 1,75 Mio Fotografien, 2.800 Filme und Videos sowie 28.400 Tonbänder verwahrt. Darüber hinaus existieren noch rund 15.500 Behältnisse mit bisher ungesichtetem, zerrissenem Schriftgut. Das so genannte Stasi-Unterlagen-Gesetz regelt die Verwendung der Unterlagen, die vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) verwaltet werden. Es legt unter anderem auc (de)
  • Die Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR, kurz Stasi-Unterlagen, lassen sich in Karteien, Akten, audio-visuelle Medien und maschinenlesbare Daten (Disketten, Magnetbänder, Magnetplatten, Datenbanken) aufteilen. Es sind bisher 39 Millionen Karteikarten und 111 Kilometer Akten aufgefunden worden. In der Stasi-Unterlagen-Behörde werden außerdem 1,75 Mio Fotografien, 2.800 Filme und Videos sowie 28.400 Tonbänder verwahrt. Darüber hinaus existieren noch rund 15.500 Behältnisse mit bisher ungesichtetem, zerrissenem Schriftgut. Das so genannte Stasi-Unterlagen-Gesetz regelt die Verwendung der Unterlagen, die vom Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) verwaltet werden. Es legt unter anderem auc (de)
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