Die Freiherren von Gemmingen sind ein alemannisches Rittergeschlecht, dessen Stammliste bis zurück ins 13. Jahrhundert reicht. Der älteste sichere Stammvater ist Hans, der 1259 Vogt in Sinsheim war. Seine Nachkommen bewahrten die Reichsunmittelbarkeit, hatten die Gerichtsbarkeit in ihren Territorien und erreichten höchste Ämter innerhalb der Reichsritterschaft, an Fürsten- und Königshöfen sowie an der Spitze von Bistümern.

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  • Die Freiherren von Gemmingen sind ein alemannisches Rittergeschlecht, dessen Stammliste bis zurück ins 13. Jahrhundert reicht. Der älteste sichere Stammvater ist Hans, der 1259 Vogt in Sinsheim war. Seine Nachkommen bewahrten die Reichsunmittelbarkeit, hatten die Gerichtsbarkeit in ihren Territorien und erreichten höchste Ämter innerhalb der Reichsritterschaft, an Fürsten- und Königshöfen sowie an der Spitze von Bistümern. Bereits im 14. Jahrhundert teilt sich die Familie mit Hans' Urenkeln, Dietrich dem Älteren († um 1374) und Dieter dem Jüngeren († 1359), in zwei Stämme, die bis heute fortbestehen und nach ihren Hauptsitzen, Burg Hornberg und Burg Guttenberg, benannt werden. Diese Stämme teilten sich nach wenigen weiteren Generationen im 15. Jahrhundert in jeweils zwei Linien: Stamm A (Guttenberg) mit der Linie Gemmingen-Steinegg, die Besitz vor allem im Enzkreis hatte, und der Linie Gemmingen-Guttenberg mit Besitz in Guttenberg, Neckarmühlbach, Bonfeld und Fürfeld; Stamm B (Hornberg) mit der Linie Neckarzimmern-Bürg mit Besitz in Neckarzimmern, Treschklingen, Fränkisch-Crumbach, Bürg, Presteneck, Widdern und Maienfels sowie der 1613 ausgestorbenen Linie Gemmingen-Michelfeld mit Besitz in Michelfeld. Sie standen in höchsten Diensten der Länderfürsten wie denen der Kurpfalz, Baden-Durlachs, Brandenburg-Ansbachs oder des Herzogtums und späteren Königreichs Württemberg. Die Familie hat über das Ende der Reichsritterschaft und die völlige Abschaffung der Adelsprivilegien hinaus bedeutende Vertreter, zumeist in Militär- oder Verwaltungsämtern, hervorgebracht. Unter den im späten 20. und 21. Jahrhundert lebenden Angehörigen der Familie ragen Politiker und solche heraus, die sich um den Erhalt der historischen Burgen sowie ihre touristische oder museale Nutzung verdient gemacht haben. Die Darstellung der Stammliste folgt im Wesentlichen der umfangreichen überarbeiteten Familienchronik von Carl Wilhelm Friedrich Ludwig Stocker von 1895, der über seine Mutter ein Nachkomme der Linie Gemmingen-Fürfeld war. Er beruft sich auf ältere Familienchroniken von Reinhard dem Gelehrten († 1635) und bietet wesentlich mehr Details als ältere Adelsverzeichnisse wie das 1751 erschienene Geschlechts-Register des Johann Gottfried Biedermann, das zumindest in der Darstellung der frühen Seitenlinien auch sehr ausführlich ist. Die jüngere Geschichte der Familie folgt dem Genealogischen Handbuch des Adels in der Ausgabe von 1966 und der fortgeschriebenen Familienchronik von Maria Heitland von 1991. (de)
  • Die Freiherren von Gemmingen sind ein alemannisches Rittergeschlecht, dessen Stammliste bis zurück ins 13. Jahrhundert reicht. Der älteste sichere Stammvater ist Hans, der 1259 Vogt in Sinsheim war. Seine Nachkommen bewahrten die Reichsunmittelbarkeit, hatten die Gerichtsbarkeit in ihren Territorien und erreichten höchste Ämter innerhalb der Reichsritterschaft, an Fürsten- und Königshöfen sowie an der Spitze von Bistümern. Bereits im 14. Jahrhundert teilt sich die Familie mit Hans' Urenkeln, Dietrich dem Älteren († um 1374) und Dieter dem Jüngeren († 1359), in zwei Stämme, die bis heute fortbestehen und nach ihren Hauptsitzen, Burg Hornberg und Burg Guttenberg, benannt werden. Diese Stämme teilten sich nach wenigen weiteren Generationen im 15. Jahrhundert in jeweils zwei Linien: Stamm A (Guttenberg) mit der Linie Gemmingen-Steinegg, die Besitz vor allem im Enzkreis hatte, und der Linie Gemmingen-Guttenberg mit Besitz in Guttenberg, Neckarmühlbach, Bonfeld und Fürfeld; Stamm B (Hornberg) mit der Linie Neckarzimmern-Bürg mit Besitz in Neckarzimmern, Treschklingen, Fränkisch-Crumbach, Bürg, Presteneck, Widdern und Maienfels sowie der 1613 ausgestorbenen Linie Gemmingen-Michelfeld mit Besitz in Michelfeld. Sie standen in höchsten Diensten der Länderfürsten wie denen der Kurpfalz, Baden-Durlachs, Brandenburg-Ansbachs oder des Herzogtums und späteren Königreichs Württemberg. Die Familie hat über das Ende der Reichsritterschaft und die völlige Abschaffung der Adelsprivilegien hinaus bedeutende Vertreter, zumeist in Militär- oder Verwaltungsämtern, hervorgebracht. Unter den im späten 20. und 21. Jahrhundert lebenden Angehörigen der Familie ragen Politiker und solche heraus, die sich um den Erhalt der historischen Burgen sowie ihre touristische oder museale Nutzung verdient gemacht haben. Die Darstellung der Stammliste folgt im Wesentlichen der umfangreichen überarbeiteten Familienchronik von Carl Wilhelm Friedrich Ludwig Stocker von 1895, der über seine Mutter ein Nachkomme der Linie Gemmingen-Fürfeld war. Er beruft sich auf ältere Familienchroniken von Reinhard dem Gelehrten († 1635) und bietet wesentlich mehr Details als ältere Adelsverzeichnisse wie das 1751 erschienene Geschlechts-Register des Johann Gottfried Biedermann, das zumindest in der Darstellung der frühen Seitenlinien auch sehr ausführlich ist. Die jüngere Geschichte der Familie folgt dem Genealogischen Handbuch des Adels in der Ausgabe von 1966 und der fortgeschriebenen Familienchronik von Maria Heitland von 1991. (de)
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  • Die Freiherren von Gemmingen sind ein alemannisches Rittergeschlecht, dessen Stammliste bis zurück ins 13. Jahrhundert reicht. Der älteste sichere Stammvater ist Hans, der 1259 Vogt in Sinsheim war. Seine Nachkommen bewahrten die Reichsunmittelbarkeit, hatten die Gerichtsbarkeit in ihren Territorien und erreichten höchste Ämter innerhalb der Reichsritterschaft, an Fürsten- und Königshöfen sowie an der Spitze von Bistümern. (de)
  • Die Freiherren von Gemmingen sind ein alemannisches Rittergeschlecht, dessen Stammliste bis zurück ins 13. Jahrhundert reicht. Der älteste sichere Stammvater ist Hans, der 1259 Vogt in Sinsheim war. Seine Nachkommen bewahrten die Reichsunmittelbarkeit, hatten die Gerichtsbarkeit in ihren Territorien und erreichten höchste Ämter innerhalb der Reichsritterschaft, an Fürsten- und Königshöfen sowie an der Spitze von Bistümern. (de)
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  • Stammliste der Freiherren von Gemmingen (de)
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